Weihnachtsgeld in Elternzeit ?!

Habt ihr in der Elternzeit Weihnachtsgeld bekommen ?:) ich kann im Arbeitsvertrag nichts finden :( wir sind dem tvöd nur angegliedert.

Liebe Grüße

1

Ich habe keine bekommen.

Liebe Grüße
🌲

2

Hi, habe es letztes Jahr anteilig bekommen, arbeite aber auch im ÖD.

LG

3

Sofern du dieses Jahr nicht komplett in Elternzeit warst, müsstest du es anteilig für die Monate im Mutterschutz / auf der Arbeit erhalten.

4

Warst du komplett in EZ dieses Jahr,dann nicht.

Warst du noch arbeiten ,oder hattest Mutterschutz,steht dir füt die Zeit anteilig Weihnachtsgeld zu.

(Bin tvöd)

Liebe Grüße

5

War im Beschäftigungsverbot, wir sind aber dem tvöd nur angegliedert

6

Wenn du BV hast,bekommst du alles ganz normal.
Darfst du ja kein Nachteil durch haben ☺️

Nur in Elternzeit Monate hat man halt keinen Anspruch. Bei allem anderen ja

Zumindest bei uns so

Aber wenn man tvöd angelehnt ist,ist es meistens fast alles gleich

7

Hallo,

die Frage ist hier, seit wann du in Elternzeit bist. Schau mal hier, da sind sogar Beispiele genannt: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/elternzeit-1461-kuerzung-der-jahressonderzahlung_idesk_PI13994_HI1439575.html

8

Ich hab im Juli meine Tochter bekommen, war vorher im BV. Habe letzte Woche meine Abrechnung bekommen fürs Weihnachtsgeld. Bin auch an TVÖD angelehnt. 🤷‍♀️😅 war etwas überrascht

10

Habe auch im Juli entbunden und war davor im bv :) lass mich überraschen:D

11

Ich drück dir die Daumen 😅👍 ein nettes Plus fürs Elterngeldpolster 🙈

weitere Kommentare laden
9

Interessant, ich solle bei meinem Ag mal nachfragen. Bin auch im öffentlichen Dienst, seit Juli in Elternzeit und hab kein Weihnachtsgeld bekommen

14

Hallo, ich habe kein Weihnachtsgeld/Sonderzahlung bekommen. Bin in Elternzeit seit Ende Mai. Im März kam unser Kind zur Welt.
Bin schon etwas enttäuscht, muss ich sagen. Eine anteilige Zahlung hatte ich schon erhofft. Komplett leer auszugehen ist nicht schön.
Im Vertrag steht, dass es "eine freiwillige Leistung ist, über die der Arbeitgeber entscheidet".

LG

15

Huhu, bin ÖD und bei mir muss man am 1.6. berufstätig/angestellt sein und die Jahressonderzahlung richtet sich nach den Monaten Juli, August, September. Wäre ich am 1.6. nicht mehr im Mutterschutz gewesen, sondern "nur" in Elternzeit, wäre ich leer ausgegangen. Vielleicht ist das bei dir auch so?
Gruß!