Hallo ihr lieben,
Ich habe mal eine Frage …
Kurz zu mir …
Mein Arbeitsvertrag endete am 31.08.23
Ich hatte in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bis zum 26.09.23
Mutterschutz fing am 17.09.23 an.
AU ging bis 16.09.23.
Welche Leistungen stehen mir zu ?
Habe im August und im November 2 Anträge auf ALG 1 gestellt diese wurden beide abgelehnt weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
Die Krankenkasse erzählt einmal so und einmal so …
Einmal sagen sie das ich Krankengeld bekomme und im Mutterschutz auch in Höhe Krankengeld
Dann sagen sie das ich kein Anspruch auf Krankengeld habe und somit auch nicht auf Mutterschaftsgeld.
Dann soll ich Mutterschaftsgeld aber nur 13€ pro Tag bekommen.
Dann soll ich ALG 1 beantragen bzw. die Ablehnung anfechten.
Das Arbeitsamt sagt die Krankenkasse wäre für mich zuständig und die Krankenkasse das Arbeitsamt.
Alles sehr verwirrend.
Ich bekomme Monat für Monat keine Kohle und weiß nicht mehr weiter. So langsam können wir das auch nicht mehr abfangen. Vllt war jemand in so einer Situation Schonmal und kann mir helfen.
Vielen Dank schonmal :)
Mutterschaftsgeld ?! ALG 1 ?! Krankengeld ?!
ALG bekommst du nicht, da du - wie du selber schreibst - dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Krankengeld auch nicht - du bist ja auch nicht krank.
Du wirst bis zum Start des Elterngeldes wohl nirgendwo her was bekommen. Meine Laien-Meinung.
Verdient dein Partner?
Mir wurde es so erklärt: liegt zwischen Ende Arbeitsvertrag und Beginn Mutterschutz mindestens ein Tag, an dem du arbeitslos warst und hättest arbeiten können, ist das Arbeitsamt für dich zuständig. Falls nicht, ist die Krankenkasse zuständig.
So wie ich deinen Text lese, trifft letzteres auf dich zu, da du eine AU hattest. Du hättest dich aber vermutlich schon vorher bei der Krankenkasse melden müssen, hm.
Meiner Meinung nach sind die trotzdem zuständig und müssten dir Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes zahlen. Das Arbeitsamt wäre nur zuständig, wenn du arbeitslos gemeldet in den Mutterschutz gehst, und dann bekommst du auch kein ALG 1 sondern eine Ersatzleistung gleicher Höhe. Ich würde bei der Krankenkasse Druck machen und ggf. kannst du bei der öffentlichen Rechtsauskunft anfragen, einfach mal googlen. Die kann man in einigen Bundesländern kostenlos anrufen. Du willst ja keine persönliche Beratung sondern eine allgemeine Auskunft für die Zuständigkeit, evtl. kann man dir telefonisch Auskunft geben. Dann hast du was handfesteres als "jemand im Internet hat gesagt".
Sollten dir tatsächlich keine Mutterschaftsleistungen zustehen oder du schaffst es nicht, die Krankenkasse zur Zahlung dieser zu bewegen, steht dir direkt ab Geburt Elterngeld zu! Dann hättest du immerhin nur für die 6 Wochen vor Geburt eine Lücke.
Deine Daten sind unverständlich.
Du kannst nicht gleichzeitig in BV, AU oder Mutterschutz sein.