Das ich seit der Mitteilung meiner SS einen etwas schwieriges Verhältnis zu meinem AG habe hatte ich schon einmal erwähnt.
Vorab nochmal: Wir haben keinen Betriebsrat, keinen Personalrat, keine Personalvertretung und ich arbeite im Bereich Personal.
Folgendes Problem. Ich habe Ende Oktober einen Elternzeitantrag gestellt für 2 Jahre mit Option auf Teilzeit in Elternzeit mit 25 Stunden ab dem 13. Lebensmonat. Gleichzeitig habe ich um ein Zwischenzeugnis gebeten und um Übertragung des 3. Elternzeitjahres auf einen mir noch nicht bekannten Zeitraum bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Alles mit der Bitte um Bestätigung.
Jede:r Arbeitnehmer:in erhält bei uns eine Bestätigung und auf Wunsch auch ein Zwischenzeugnis. Zeitnah. Ich habe beides noch nicht erhalten. Auf die Anfrage mit dem Zwischenzeugnis kam die Aussage des Vorstandes: du bekommst kein Zwischenzeugnis, da musst du mich schon verklagen.
Soweit so gut. Die 2 Jahre Elternzeit muss er zur Kenntniss nehmen. Muss er nicht bestätigen. Die Frist auf Teilzeit in Elternzeit seinerseits zu reagieren ist abgelaufen, Zwischenzeugnis... ja ok... könnte ich natürlich einen Anwalt beauftragen, aber eigentlich will ich ja diesen ganzen Stress nicht. Ich war bisher immer super zufrieden mit meinem Arbeitgeber, stand voll und ganz hinter dem Unternehmen aber mit allem was bisher passiert ist, ist das ganz schön ins Wanken gekommen.
Jetzt bin ich auch noch krank (grippaler Infekt, AU für 7 Tage) und selbst das wird hinterfragt.
Wie würdet ihr mit dieser gesamten Situation umgehen? Wie seht ihr dieses Trotzverhalten / Schikane?
Liebe Grüße
Elternzeit / TZ in EZ und Zwischenzeugnis. AG stellt sich quer.
Ab zum Anwalt, lass dich davon nicht mehr runter ziehen. Der AG soll bestätigen, dass er TZ in EZ nicht ermöglichen kann. Dann suchst du dir einen anderen Job während der Elternzeit.
Warum soll er das bestätigen?
Seine Frist den Antrag abzulehnen ist abgelaufen.
Ergo hätte ich ja Anspruch drauf. 🤔
Achso, ich dachte dass du nicht mehr dort arbeiten möchtest, hatte ich falsch interpretiert. So passt ja alles erstmal mit TZ in EZ.
Dann trotzdem zum Anwalt und sich das Zwischenzeugnis einklagen.
Hey,
Nochmal zur Nachfrage, du hast eine Absichtserklärung eingereicht für TZ in EZ oder bereits den Antrag? Also bei uns kann man eine Absichtserklärung einreichen, es gibt aber auch großartig keine Möglichkeit für meinen AG TZ abzulehnen. Den Antrag auf TZ in EZ kann man dann frühestens 4 Monate vor Arbeitsaufnahme stellen. Jetzt weiß ich nicht, ob das nur bei uns so ist, aber ich würde auch davon ausgehen, dass bei einem guten Verhältnis zum AG das TZ Gesuch erst einen bestimmten Zeitraum vorher geprüft wird , aber zumindest erst nach Geburt
Davon unabhängig würd ich mich wahrscheinlich nach Geburt anderweitig bewerben, wenn ich Zweifel mit meinem AG bekomme. Wenn man erstmal ein Kind hat, muss man sich nämlich auf Absprachen verlassen können.
Ich weiß nicht, in welcher Branche du arbeitest, aber in meiner braucht man keine Zwischenzeugnisse zum Bewerben. Daher würde ich mir den Gang zum Anwalt sparen und einfach eine neue Stelle suchen und gut ist.
VG, Shannyo
Hey,
also prinzipiell ist es der offizielle Antrag. Ist bisher auch bei keiner anderen Person ein Problem gewesen. Sie haben dann vorläufige Bestätigungen bekommen und mit der Geburt dann die definitive Bestätigung.
Läuft bei mir halt gerade anders. Warum auch immer. Kann mir ja auch prinzipiell egal sein aber tu mich halt tatsächlich schwer damit weil wie gesagt: bisher kam man super zurecht.
Einen Antrag auf TZ in EZ kann ja wirklich nur in absoluten Ausnahmesituationen abgelehnt werden, aber die Grundlage dafür (zum Beispiel bereits jemanden als Ersatz eingestellt o.ä.) fällt halt raus.
Viele Grüße
Unterschreibt denn nur der Vorstand bei euch Zeugnisse? Vorstand heißt ja, ihr seit eine AG und damit vermutlich gar nicht so klein. Bei uns gibt es eine Unterschriftsregelung, wer was unterschreiben darf. Für die täglichen To-dos muss der Vorstand bei uns nicht unterschreiben. Gibt es sonst noch eine andere Person, an die du dich wenden kannst?
Wenn nicht, würde mir eins selbst schreiben. Als Personalerin bekommst du das ja hin. Wenn sich der Streit etwas abgekühlt hat, würde ich mit dem fertigen und zur Unterschrift vorbereiteten Zeugnis in der Unterschriftsmappe noch einmal zum Vorstand gehen und ihn bitten, das Zeugnis zu unterschreiben. Vermutlich wird er es nicht sofort machen wollen, aber wenn er nur noch unterschreiben muss, ist die Hürde, die du erklimmen musst, schon mal viel geringer. Auch bei ihm wird die Bereitschaft steigen, wenn das Thema schnell erledigt ist.
Wir sind nicht börsennotiert und für eine AG sehr klein. Klar, Personalwesen, allerdings bin ich nicht für die Zeugnisse zuständig. Das macht jemand anders bei uns und sie darf laut Vorstand keins für mich fertig machen.
Knackpunkt ist, dass HR dem kfm. Vorstand untergeordnet ist. Er ist mein Vorgesetzter.
Alles eine blöde Situation.
Besteht denn die Personalabteilung nur aus dir oder warum sprichst du wegen des Zwischenzeugnis direkt mit dem Vorstand? Hast du keinen direkten Vorgesetzten?
Ich würde mir vermutlich selbst ein Zeugnis schreiben, das hast du vermutlich ja schon öfter für Kollegen gemacht. Und das würde ich dann meinem direkten Vorgesetzten zur Unterschrift vorlegen. Ist ja nicht begründbar, warum dir verweht wird, was allen anderen bisher zustand.
Längere Abwesenheit - und so auch MuSchu und EZ - ist als triftiger Grund für ein Zwischenzeugnis auf jeden Fall ausreichend.
Huhu, die Antowrt zu einer ähnlichen Frage hatte ich weiter oben geschrieben. Personal ja, aber ich schreibe die Zeugnisse nicht. Das macht eine Kollegin und die hat klar gesagt bekommen: keins fertig machen. Die Personalabteilung ist dem Vorstand unterstellt. Er ist mein direkter Vorgesetzter. 😅
Ja klar könnte ich mein eigenes Zeugnis trotzdem schreiben aber ich kenne ihn und ich weiß dass das in die Hose gehen wird. Weil ich mich dann ihm quasi widersetzen.
Liebe Grüße
„mit Option auf Teilzeit in Elternzeit mit 25 Stunden ab dem 13. Lebensmonat“
Was bedeutet das? Vernünftig beantragt oder tatsächlich als Option mitgeteilt? Bei zweiterem muss er überhaupt nicht reagieren, aber du eine Antrag stellen.
Sorry für die verspätete Antwort.
Es eine Absichtserklärung. Also tatsächlich beantragt.
Also „hiermit beantrage ich ab xy mit xy stunden“ usw. Oder nur „ich beabsichtige…“?
Das ist wichtig.