Hallo,
Ich bin seit Januar 23 Mama und hatte ein Jahr Elternzeit und Elterngeld beantragt.
Jetzt habe ich bei meinem Arbeitgeber einen Antrag gestellt auf Verlängerung der Elternzeit um ein weiteres Jahr.
Mein Arbeitgeber hat dem zugestimmt.
Da ich in der Zeit ja kein Elterngeld mehr erhalte, werde ich in der Elternzeit Teilzeit auf 20h anfangen zu arbeiten.
Nun zu meinen Fragen:
1. Ich möchte ein weiteres Kind haben, nehmen wir mal an, das Kind kommt in der verlängerten Elternzeit noch auf die Welt.
Wird das Teilzeitgehalt berücksichtigt?
2. Wenn das Kind nicht in der Elternzeit auf die Welt kommt, habe ich auch Anspruch auf Elterngeld?
3. Was wäre in meinem Fall besser, Brückenteilzeit oder Verlängerung der Elternzeit und arbeiten in Teilzeit?
Bin etwas verwirrt und hoffe jemand kann mir weiter helfen.
Elternzeitverlängerung und Elterngeld
Hallo,
Zu 1. Ja das Teilzeitgehalt wird berücksichtigt. Es zählen die 12 Monate vor dem neuen Mutterschutz. Falls du keine vollen 12 Monate gearbeitet hast, zählt der Rest mit 0€, da Elterngeld (von Kind1) nicht als Einkommen gezählt wird.
Zu 2. Versteh ich nicht ganz. Du meinst, falls das Kind nach deiner EZ-Verlängerung auf die Welt kommt? Dann greift ja dein alter (Vollzeit-)Vertrag wieder. Falls du dich dazu entscheidest doch nicht arbeiten zu gehen - es zählen die 12 Monate vor dem MuSchu. Der Mindestsatz vom EG liegt bei 300€. Den bekommt man immer.
Zu 3. Mit Brückenteilzeit kenne ich mich nicht aus. Denke du fährst mit TZ in EZ ganz gut. Falls das Kind vor dem Ende der Elternzeit von Kind 1 auf die Welt kommt: Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, dann erhält du das volle Mutterschaftsgeld. LG
Die Antwort zu 1. ist falsch. Monate mit Elterngeldbezug bis zum 14. LM gehen nicht mit "0" ein, sondern werden bei der Berechnung ausgeklammert.
Allerdings nur, wenn in dieser Zeit auch EG bezogen wurde. Sonst sind es bei bspw. 12 Monaten EG "nur" diese.
1.) Natürlich.
2.) Ebenso natürlich.
3.) Kommt drauf an, was dein Ziel ist. Hat aber nichts mit dem Elterngeld zu tun sondern eher mit der optimalen Kombi elternzeit/elterngeld, um möglichst lange teilzeit arbeiten zu können, ohne seine vollzeitstelle zu verlieren. Da ist es am schlausten nach 2 Jahren die brückenteilzeit zu nehmen. Dann hast du später noch ein Jahr elternzeit über für das 1. Kind + dann 3 neue Jahre für das 2..
Dein Anspruch auf elterngeld berechnet sich aus den 12 Monaten vor dem Mutterschutz. Ob du da brückenteilzeit oder teilzeit in elternzeit gemacht hast oder regulär teilzeit arbeitest bei deinem oder einem anderen Arbeitgeber ist vollkommen egal.
Das einzige, was knapp relevant werden könnte, wenn du mehr oder weniger jetzt schwanger wirst, ist; dass dann für einige Monate elterngeldbezug die Monate vor der Ss zur Berechnung herangezogen werden. Das geht für maximal 14 Monate elterngeldbezug. Bei dir nun 12, da du ja nur basiselterngeld hattest nehme ich an. Für die 14 Monate hätte man noch 2 BasisEG Monate in EG+ umwandeln müssen.
Szenario:
Schwangerschaftseintritt: Anfang Januar
Geburt: Anfang Oktober
Mutterschutzbeginn: Mitte August
Berechnungszeitraum fürs elterngeld: Juli 23 - Juli 24
Hier kannst du dann beantragen, dass für die Monate Juli 23 - Dezember 23 / Januar 24 die Monate VOR dem Mutterschutz deines 1. Kindes gezählt werden.
Vielen Dank für die Zeit und das ausführliche Erklären. Jetzt habe ich es verstanden.