Ihr lieben,
ich bin in der 24. SSW und seit Mitte September im ärztlichen Beschäftigungsverbot.
Zum 1.9 habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten.
Prinzipiell wird das Durchschnittsgehalt aus den 3 Monaten vor der Schwangerschaft berechnet.
Nun sagt das Mutterschutzgesezr folgendes:
Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar
1.
für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird,
2.
ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird.
Das bedeutet doch, dass man als Grundlage das Gehalt nach der Gehaltserhöhung nehmen muss, da es sich um eine dauerhafte Erhöhung handelt… oder?
Kennt sich hier jemand aus?
24 SSW im Beschäftigungsverbot und Gehaltserhöhung
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Ja, die Gehaltserhöhung gilt hier für den Mutterschutzlohn.
Steht ja im Gesetz.
2
Vielen Dank. So habe ich das auch verstanden. Aber das Lohnabrechnungssystem in unserem Unternehmen sieht das anders.
Leider zieht es sich wohl immer das Gehalt aus den Monaten vor der Schwangerschaft. Der Support ist damit überfordert
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Ist nicht dein Problem und der AG muss dafür sorgen, dass alles korrekt läuft.
Schriftlich Korrektur und ab sofort korrekte Bezahlung fordern. Mit kurzer Fristsetzung und Androhung rechtlicher Schritte.