Hallo ihr lieben,
Kennt such ijemand aus ? Es ist mein 2. Befristeter Vertrag und eigentlich sollte ich danach den unbefristeten bekommen. Nun bin ich ss, aktuell in der 13. SSW
Ich arbeite bei der Deutschen Post und bekam sofort ein BV. Mein Vertrag ist befristet zum 28.02.24 und Mutterschutzbeginn wäre im April. Natürlich wird mein AG den Vertrag nicht verlängern, ist ja klar.
Aber wie geht es dann weiter ? Bin ich dann arbeitslos ? Bezahlt die KK weiter ? Steht mir elterngeld zu ? Ich kenne mich da 0 aus. Es ist zwar meine 7.ss aber meine erste richtige.
Habt ihr Tipps was ich machen muss und wer für geld in diesem fall dann zuständig ist ?
Danke euch, LG
HILFE wegen AG ! Vertrag läuft in 25. SSW aus. Wie geht es weiter ???
Naja dein bv läuft ja über deinen Arbeitgeber denke ich dann mal, weil du wahrscheinlich schwer hebst oder sowas? Ich glaube nicht mehr, dass es dann gilt. Wenn es ein bv vom Arzt ist, wäre es was anderes.
Melde dich bitte sofort beim Arbeitsamt, dass dein Vertrag wahrscheinlich dann ausläuft. Du musst das 3 Monate vorher machen, damit alles gleich weiter läuft. Die können dir dann wahrscheinlich auch deine Fragen beantworten, weil du dann ja Arbeitslosengeld bekommen würdest.
Elterngeld kann man ganz normal bekommen. Das bekommt man auch arbeitslos. Die Höhe wird aber möglicherweise niedriger sein. Würde mir in deinem Fall einen Termin für eine Beratung machen, dann wirst du da besser aufgeklärt, ob man das verbessern kann.
Ansonsten unter diesen Bedingungen würde ich mal sehen, ob ich den Betriebsrat erreichen würde und mich da über deine Möglichkeiten informieren. Es darf dir aus der schwangerSchaft ja eigentlich kein Nachteil entstehen. Klar befristete Verträge sind immer doof, aber da würde ich auch nochmal den Kontakt auf jeden Fall suchen.
Ich finde es, ehrlich gesagt, nicht "klar", dass der Vertrag nicht verlängert wird. Hattest du schon eine Aussage dazu? Kannst du sich an den Betriebsrat wenden?
Logisch läuft der Vertrag aus. Die TE ist eine Arbeitskraft, die verwaltet werden muss aber keine Leistung erbringen kann. Kaum ein AG wird sich in so einer Situation auf eine Verlängerung einlassen.
Der Betriebsrat kann bei so etwas nicht helfen. Wenn der Vertrag ausläuft, läuft er aus.
Das stimmt nicht so ganz. Die deutsche Post sucht dringend Personal, was heißen würde, dass sie den Vertrag nur aufgrund der Schwangerschaft auslaufen lassen würden und das ist rechtswiedrig. Ich war damals in der gleichen Situation und auch die Situation in der Firma (Personalmangel) war gleich. Ich wurde entfristet in der 31. SSW.
Ich habe auch einen befristeten Vertrag, laut meinem AG wird der ganz normal verlängert in der Elternzeit.
Lg
Du musst dich 3 Monate vor Auslaufen des Vertrags eh beim Arbeitsamt melden. Wenn der Vertrag endet beantragst du ALG I, ab Mutterschitzbeginn bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG von der Krankenkasse und danach Ganz normal Elterngeld.
Ja, wenn du nach dem auslaufen des Vertrages keinen neuen Arbeitgeber hast, bist du arbeitslos.
Ist dann eben ein Monat, der mit 0 ins Elterngeld zählt. Oder du hast konkrete Pläne, die du mit deinem Arbeitgeber besprichst.
Ich würde auf eine Entfristung hinarbeiten und meinem Arbeitgeber durch die Blume mitteilen, dass er später gar nicht anfragen brauch, wenn er aufgrund der Schwangeerschaft den Vertrag auslaufen lässt.
Es ist ein Arbeitnehmermarkt. Das solltest du nutzen.
Hallo,
eigentlich solltest du das alles längst wissen. Wir haben mittlerweile Dezember. Du hättest dich bereits beim Arbeitsamt melden müssen, dass dein befristeter Vertrag auslaufen wird in nunmehr weniger als 3 Monaten.
Melde dich umgehend beim Arbeitsamt. Dort wirst du dann erstmal begründen müssen, warum du dich so spät meldest und die Frist hast verstreichen lassen.
Ich gehe davon aus, dass du grundsätzlich Anspruch auf ALG1 hast. Dann bekommst du auch bis zum Mutterschutz ALG1 vom Arbeitsamt. Zu Beginn des Mutterschutzes wirst du dort automatisch abgemeldet. Das Mutterschaftsgeld erhältst du in Höhe des ALG1 von der Krankenkasse.
Die Anspruchsvoraussetzungen für Elterngeld haben nichts mit ALG1 - Bezug zu tun. Vielmehr darf man eher nicht zuviel verdienen, um das Geld überhaupt zu bekommen.