Steuerklasse während Elterngeldbezug wechseln?

Hallo, mein Mann ist derzeit noch selbstständig, deswegen hat er derzeit keine Steuerklasse & ich die normale 1.

Ab Februar wechselt er in ein Angestelltenverhältnis und hat dann ja logisch deutlich mehr raus als ich mit Elterngeld & muss dann auch eine Steuerklasse wählen. Macht es Sinn dann zu wechseln in 3 für meinen Mann und 5 für mich?! ET ist der 24.12., also wäre es sozusagen 1 Monat noch Steuerklasse 1 und danach 5, kann man überhaupt so „spontan“ wechseln und welche Auswirkung hätte das?

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Guten Morgen, da dies sehr individuell ist (abhängig auch vom Gehalt etc.), kann dir hier keiner eine konkrete Antwort geben. Du solltest das bei einem Steuerberater oder so ausrechnen lassen. Bei uns hätte z.B. der Wechsel vor Bezug nicht wirklich einen Mehrwert gebracht. Mit der nächsten Steuer hätten wir das alles wieder zurückbezahlen müssen..

Bearbeitet von Osyris
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Hallo,

So pauschal kann man das nicht sagen. Am besten den Steuerberater/-Verein fragen! Unser Steuerberater hat uns damals geraten bei 4/4 zu bleiben.

Lg, babyelf (10+6) mit 👧🏻🧑🏻 an der Hand und ⭐⭐⭐👼🏻⭐⭐ im Herzen

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Während du Mutterschaftsgeld beziehst macht es Sinn eine bessere Steuerklasse als die 3 zu nehmen. Danach kann dein Mann frei wählen da du ja kein Gehalt beziehst. Auch vor der Elternzeit lohnt es sich für die Person die die Elternzeit nimmt in die Steuerklasse 5 zu wechseln, da dann ein höheres laufendes Brutto für die Berechnung vom Elterngeld verwendet wird.
Ansonsten bringt einem eine andere Aufteilung als 4/4 nichts.
Uns wurde gesagt, es ist letztendlich die Frage ob man unter dem Jahr lieber mehr "flüssiges" Geld hat und dann Steuern nachzahlen, oder ob man lieber eine Steuerrückzahlung bekommen möchte.
Am Ende ist es nämlich egal und wird aufs ganze Jahr gleich berechnet bzw auf das ganze Jahr gesehen ist es gleich viel Geld. Durch 3/5 spart man sich nach nichts, sondern muss eben mit einer Steuernachzahlung rechnen.
Uns wurde deswegen von der Steuerberatung empfohlen dann bei 4/4 zu bleiben, auch während der Elternzeit.

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Ich glaube du hast in deinem Beitrag versehentlich die 3 und die 5 vertauscht und Brutto geschrieben, wo du Netto schreiben wolltest?!

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Ups, stimmt, die 3 ist ja die alleinverdiener-Steuerklasse.
Aber nein, es wird das sogenannte "laufende Brutto" für das Elterngeld zur Berechnung verwendet. Deswegen werden zB Abzüge für betriebliche Altersvorsorge bei der Bemessung des Elterngeldes in Abzug gebracht. Das ist ein bisschen ärgerlich wenn man das nicht weiß.