Hallo,
ich würde gerne von den selbstständigen unter euch wissen ob ihr da Erfahrung habt... Ich bin mit dem zweiten Kind schwanger. Arbeite erst seit ca 6 Monaten wieder. Davor habe ich ein Jahr lang Basis Elterngeld für Kind 1 bezogen.
Das nächste Elterngeld errechnet sich ja bei mir dann aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr (also 2023 (ET ist Juli 2024)).
Zählt hier das Elterngeld von 2023 (Januar - Juli) mit in die Einkünfte, also in die Berechnung des neuen Elterngeldes oder zählen nur die Einkünfte aus den 6 Monaten die ich gearbeitet habe?
Gibt es eine Möglichkeit die 12 Monate vor Geburt anrechnen zu lassen? Da ich da ja voll arbeite...
Dankeschön 😊
An die Selbstständigen - zweites Kind...
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, das sind keine Einkünfte, werden also nicht für die Berechnung des Elterngelds mitgerechnet.
Hi, ich nehme an Kind 1 ist Mitte 2022 geboren? Dann zählt bei dir das Wirtschaftsjahr 2021 für die Elterngeldberechnung. Du kannst 2023 und 2022 ausklammern.
Du meinst auch für das zweite Kind zählt das Jahr 2021?
Ja genau
Ich habe bei K1 auch Basis Elterngeld genommen. Ich lasse es rückwirkend berechnen wenn die Steuererklärung für 22 fertig ist. Lieber bekomme ich etwas nachgezahlt, als dass ich zurück zahlen muss. Das ist leider immer die Gefahr wenn man selbstständig ist.
Daher werde ich auch jetzt bei K2 nur das Basis Elterngeld nehmen und später rückwirkend rechnen lassen, ob ich noch etwas bekomme. Ist mir einfach sicherer so.