Inflationsprämie öD der Länder Elternzeit

Hallo Zusammen,
ich habe eben erfahren, dass bei den Tarifverhandlungen der Länder wohl ein Inflationsausgleich vereinbart worden sein soll. Hat jemand eine Ahnung, ob dieser auch an sich in Elternzeit befindenden Beamte ausgezahlt wird? Die Verhandlungen werden ja in der Regel auch auf die Beamten übernommen. Bin mir nur wegen der Elternzeit unschlüssig. Die Prämie wird dann wahrscheinlich auch auf den Teilzeitanteil reduziert? Vielleicht gibt es hier ja Bundesbeamte in Elternzeit, für die ja bereits eine Inflationsprämie ausgezahlt worden ist.

LG

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Teilzeit: anteilig
Elternzeit/Krankenstand: ja

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beim Bund

Teilzeit: anteilig
Elternzeit: grundsätzlich nein, es gab jedoch eine vorgelagerte Stichtagsregelung, wer zum Stichtag ggf. noch im Mutterschutz war, hat sie erhalten

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Kommt auf den Stichtag an. Kann man aktuell nicht sagen

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„Das kommt darauf an. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: Am 9. Dezember 2023 muss ein Arbeitsverhältnis bestehen. Außerdem muss mindestens an einem Tag zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden haben. Beschäftigte, die während des gesamten Zeitraums zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 in Elternzeit sind, haben keinen Anspruch.

Leider waren die Arbeitgeber nicht bereit, auch Eltern in Elternzeit vollständig bei der Inflationsprämie zu berücksichtigen.“

Quelle: GEW

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ist aber durchaus nachvollziehbar, die Inflationsprämie ist ja letztlich nichts anderes als eine Gehaltserhöhung, und kompensiert den sehr späten Beginn der regulären Erhöhung.
Wäre das auf die einzelnen Monate verteilt, würden Leute in Elternzeit davon auch nichts vekommen.

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In meinem Fall hätte ich dann ja aber zumindest die ersten Monate 2023 meinen Anteil bekommen. Also für die Monate, die ich noch gearbeitet habe inkl. Mutterschutz. So ist der Stichtag der 01.08. und ich bekomme nichts, weil mein Mutterschutz Ende Juni geendet hat.

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Ich habe die selbe Frage.

Es steht, es muss am 9.12. ein Arbeitsverhältnis bestehen und zwischen August und Dezember Anspruch auf Entgelt bestanden haben.

Wenn unser Kind am 3.8. kam und ich aktuell in Elternzeit bin, besteht am 9.12. ein Arbeitsverhältnis und dadurch, dass ich bis 11.10. im Mutterschutz war, bestand Anspruch auf Entgelt, richtig?!
= ich bekomme die erste Tranche, also 1.500 €?

Ich bekäme Dollarzeichen in den Augen :-)

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Genau, so sieht's aus. So habe ich das jetzt auch verstanden. Wie viel du bekommst ist dann vom Teilzeitanteil abhängig. Ich bekomme nichts, weil mein Mutterschutz vor dem 01.08. zu Ende war. Könnte echt kotzen. Als wenn man in Elternzeit mit zwei Kindern nicht von der Inflation betroffen ist. Naja, mal verliert man und mal gewinnen die Anderen ;). Für dich freut es mich.

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Ja. Danke. Einfach nur Glück gehabt. Warum Eltern in Elternzeit von der Inflation nicht betroffen sein sollen, erschließt sich mir nicht...

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Die werden das Ergebnis quasi ja von kommunal übernommen haben. Hier ist es nämlich genau so gewesen.
Bedenkt aber das ihr TZ wirklich nur anteilig das Geld bekommt.