Unterhaltspflichtig in Elternzeit

Hallo,
meine große Tochter lebt beim Vater und ich bin somit Unterhaltspflichtig.
Jetzt bin ich wieder schwanger und das Kind wird Ende Juli/Anfang August kommen. Ich würde dann gerne 1 1/2 Jahre in Elternzeit gehen und bin somit ja nicht mehr in dem Maße fähig Unterhalt zu zahlen. Kann mir das Jugendamt verwehren so lange Elternzeit zu nehmen?
Kennt sich da jemand aus?

1

Du bekommst doch Elterngeld.
Wieso kannst du keinen Unterhalt zahlen? Hast ja sicher auch einen Partner von dem du auch widerum Unterhalt für dich und dein Kind bekommst, oder?

Zur Not würde ich halt TZ in EZ arbeiten. Wieso sollte dein 1. Kind darunter zu leiden haben, weil du beim nächsten Kind so lange in EZ gehen willst?

3

Wow, da kommt gleich die Unterstellung, dass ich kein Unterhalt zahlen will.
Bitte nochmal richtig lesen. Ich habe geschrieben nicht in diesem Maße.
Wenn du es genau wissen willst bezahle ich 552€ im Monat und das ist weit entfernt von ich drück mich um den Unterhalt.
Wenn das Kind Ende Juli kommt, wird es logischerweise auch Ende Juli 1 Jahr alt und in Bayern ist das gerade der Anfang der Sommerferien und somit sind die Kitas auch 3-4 Wochen geschlossen. Also würde eine Eingewöhnung erst Anfang/Mitte September anfangen. Das ist auch nicht in 2 Tagen erledigt.
Also bitte Mal nicht direkt auf Aggro antworten.
Nur weil man fragt, wie sich das verhält, heißt das nicht, dass man sich drücken will. Ich finde diese Einstellung unglaublich übergriffig.

4

Und ich finde die Einstellung übergriffig, wenn man seine Familie auf dem Rücken der vorhandenen Kinder erweitern will.
Wie gesagt, dein neuer Partner wird doch für dich und euer neues Kind soweit finanziell sorgen können, dass du von deinem Elterngeld den bisherigen Unterhalt zahlen kannst, oder nicht? Wenn nein, dann habt ihr eindeutig zu wenig geplant.
Übergriffigkeit hin oder her.

weitere Kommentare laden
2

Das Jugendamt kann dich zu gar nichts zwingen, außer dass du das vereinbarte Geld zahls. Ob du das Geld aus der Arbeit oder vom Banküberfall hast ist in dem Kontext erstmal egal.
Solltest du jedoch sagen "Ich habe 3500€ verdient und Elterngeld beziehe ich jetzt nur 1800€", werden die 1800€ als volles Einkommen angerechnet, welches für den Unterhalt hinzugezogen wird. Der Unterhalt wird also erstmal weniger. ABER du bist in der Nachweispflicht, dass es unumgänglich ist, dass du die Elternzeit nimmst und nicht dein Partner (bspw. die 2 Monate die sonst verfallen würden).

Grob gesagt: Es hängt total vom Gericht und eurer Lebenssituation ab. Es kann sein, dass dein Unterhalt anhand deines Elterngeldes neu berechnet wird, es kann aber auch sein, dass du deinen Unterhalt in voller Höhe weiterzahlen musst, da es ja vermutlich einen Vater zum Kind gibt, der dir gegenüber Unterhaltspflichtig ist, sodass es dir aufgrund eures Familieneinkommes zumutbar ist, weiterzuzahlen.
Du solltest dir dringend einen Anwalt nehmen, wenn du vorhast die Zahlungen an deine Tochter zu kürzen. Ich würde zumindest als Expartner definitiv für meine Tochter nicht hinnehmen, dass ihre Mutter sich aus der Unterhaltsverpflichtung rausziehen will bzw. meine Tochter Nachteile durch die weitere Kinderplanung meiner Ex haben soll. Und du solltest damit rechnen, dass dein Ex das ebenfalls moralich nicht so den Oberhammer finden wird...

Bearbeitet von Wert34
5

Mein Ex und moralisch passt nicht so ganz zusammen, aber das steht auf einem anderen Blatt 😅
Ich gönne meiner Tochter alles, auch wenn die Situation aktuell sehr schwierig ist. Ich zahle viel Unterhalt und ich lege auch Geld zurück für ihr Studium, dass sie mit Sicherheit machen wird.

6

Dann mach das doch einfach weiter und alles ist gut :-) Solange der Unterhalt nicht weniger wird (oder du derzeit "unter der Hand" also ohne Titel etc. mehr zahlst als notwendig), kannst du dein gesamtes Leben lang in Elternzeit bleiben ohne das das irgendwen interessiert.

weitere Kommentare laden
7

Da du weniger Einkommen hast, wird neu berechnet. Evtl kommt für den Vater Unterhaltsvorschuss in Frage, dementsprechend hast du dann aber Unterhaltsschulden, welche das Jugendamt später eintreibt.

8

Danke, diese Antwort hilft mir auf jeden Fall.
Zum Unterhaltsvorschuss wird's nicht kommen, aber die Stufe, die ich aktuell zahle, werd ich da nicht ganz schaffen.
Vielen Dank

9

Vergiss aber nicht dass dein Mann wahrscheinlich bei der Berechnung mit einbezogen wird, da er dir ja auch unterhaltspflichtig ist

weitere Kommentare laden
10

Der Unterhalt wird mit dem nächsten Kind doch
Eh neu berechnet

12

Also Mal ehrlich, wenn sie noch bei uns leben würde und es kommt ein zweites Kind würde sie auch ein wenig zurück stecken müssen, wobei ich das echt übertrieben ausgedrückt finde.
Ich zahle monatlich 552€. Schaut erstmal welche Stufe in der Düsseldorfer Tabelle das ist bevor sich das Maul zerissen wird, dass ich mich angeblich drücken will.
Ihr Vater und seine Frau verdienen weit mehr als wir und ich hab mich mit weit weniger Unterhalt zufrieden gegeben, weil ich keinen Bedarf gesehen hab. Wir hatten alles was wir brauchten. Ich hab es aber stillschweigend akzeptiert, dass er es hat berechnen lassen.
Man sollte alles Mal in Relation sehen und nicht davon reden, dass irgendwas auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird. Wenn alle getrennt lebenden in neuen Beziehungen keine weiteren Kinder mehr bekommen dürfen, dann sieht es bald sehr düster aus.

Bearbeitet von mielikki
13

Oh Mann ... So viele falsche Infos hier.
Tut mir leid, dass du so angegangen wirst. Finde ich auch unmöglich, in jeder Kernfamilie müssen die "weiteren" Kinder zurück stecken. Völlig normal.

Mit Elterngeld bist du wahrscheinlich nicht leistungsfähig. Von deinem Partner wird dir kein Unterhalt angerechnet sondern Einkommen über den Taschengeld Paragraphen wenn ihr zusammen wohnt und verheiratet seid. Unterhalt bekommst du sonst nur wenn ihr getrennt wärt.
Er leistet ja Naturalunterhalt und muss dir nichts zahlen.

Ebenfalls wird dein Selbstbehalt gesenkt. Elterngeld bleibt bis zum Sockelbetrag von 350 (meine ich) Euro anrechnungsfrei.

Du wirst in jedem Fall weniger zahlen. Wenn du gar nicht zahlen kannst kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Wenn der Vater nicht verheiratet ist.
Du wirst auch keine Schulden dadurch beim JA haben. Weil du leistungsunfähig wärst. Nicht leistungsunwillig.

Mit einem weiteren Kind bist du bis zum dritten Lebensjahr auch erstmal nicht erhöht erwerbspflichtig, wenn du betreust. Du musst also kein Baby in die Kita geben. Was ein Quatsch.

15

Vielen Dank für die sachliche Antwort. Genau dieses Verhalten hab ich von Erwachsenen Menschen eigentlich erwartet.

Also ich bin nicht verheiratet und lebe mit meinem Freund in seinem Haus.
Mein Ex ist verheiratet. Die beiden haben keine gemeinsamen Kinder und seine Frau hat auch keine Kinder mitgebracht.

Mit Elterngeld Plus wäre ich ja automatisch unter jeder Grenze, wenn ich aber für 1 Jahr Elterngeld beantrage und ein halbes Jahr von Erspartem lebe, wäre ich ja das erste Jahr noch leistungsfähig.
Wenn ich das richtig gelesen habe, würde ich ja ab dem ersten Geburtstag noch Familiengeld bekommen, sehe ich das richtig? Wir leben in Bayern.

Meine Große ist 15 Jahre alt, wenn das eine Rolle spielt.

weitere Kommentare laden