Arbeitslosengeld nach mutterschutz?

Guten Abend, ich war bevor ich im mutterschutz war arbeitslos gemeldet mit arbeitslosengeld 1 Bezug.
Im mutterschutz wurde ich ja abgemeldet da ich Mutterschaftsgeld bezogen habe.
Jetzt ist meine Frage wie es nach dem Mutterschutz mit dem Arbeitsamt aussieht.
Muss ich mich neu arbeitslos melden und nochmal ein Antrag stellen?
Und wie ist es mit dem elterngeld?
Ich bräuchte bitte einen Rat da ich mich nicht damit auskenne und niemand mir eine genaue Auskunft geben kann.
Mfg:)

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Hast du denn Elterngeld beantragt? Das wird anhand der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz berechnet. Wenn du diese Monate Arbeitslos warst, wird das wohl nur der Mindestsatz werden.
ALG1 bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, ansonsten musst du Bürgergeld beantragen.

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Nein hab ich noch nicht beantragt da mein et am 15.12 ist.
Ich hab letztes Jahr August bis Januar elterngeld für mein erstes Kind bezogen, welches leider verstorben ist..
Danach war ich bis zum 31.03.23 noch arbeiten allerdings nicht oft da es mir nicht gut ging. Und ab dem 5.4 hab ich arbeitslosengeld 1 bezogen

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Solange du dem Arbeitsmarkt nicht für Minimum 3 Stunden am Tag zur Verfügung stehen möchtest - sprich du suchst keine neue Arbeit, kannst du dich nicht arbeitslos melden.
Sich arbeitslos bei der Arbeitsagentur zu melden bedeutet, dass man eine Arbeit annehmen kann.
Elterngeld ist dann bei der entsprechenden Elterngeld Stelle zu beantragen…