In Elternzeit umziehen

Hallo,

aufgrund privater, ungeplante Umstände und den Jobwechsel meines Mannes, werden wir im Frühjahr zu meinem Mutterschutz in ein anderes Bundesland umziehen.
Aktuell befinde ich mich im Beschäftigungsverbot.

Da ich natürlich finanziell keine Einbußen machen möchte, ist mein Plan während der Elternzeit mit Einhaltung meiner Kündigungsfrist meinen Arbeitgeber hier im Bundesland zu kündigen. Würde ich jetzt kündigen, würde ich ja kein Elterngeld erhalten. Die Stelle behalten geht aufgrund der Entfernung leider nicht.
Ich fühle mich dabei etwas " hinterhältig" da ich meinem AG ja vorgaukel nach der EZ wiederzukommen, was aber nicht passieren wird.

Weiterhin ist der Plan, mich während der EZ nach einem neuen Job vor Ort umzusehen, worin ich allerdings die wenigstens Schwierigkeiten sehe da ich im öffentlichen Dienst gelernt habe und gute Kontakte Pflege.

War jemand schonmal in einer ähnlichen Situation und kann mir was dazu sagen?

Ich müsste ja auch meiner Krankenkasse Bescheid geben über den Wohnortwechsel, sowie die zuständige Elterngeldstelle kontaktieren und habe ein wenig bammel,dass mein AG dann davon Wind kriegt. Wobei, kündigen kann er mich ja nicht.

Liebe Grüße und einen schönen Tag!

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Wenn du jetzt kündigst, bekommst du keine Mutterschutzleistungen deines AGs. Elterngeld aber schon. Elterngeld bekommt man unabhängig vom bestehenden Arbeitsverhältnis, insofern man Lohn in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz hatte. Wenn man keinen Lohn hatte, bekommt man ja auch trotzdem den Mindestsatz.

Aber es macht tatsächlich keinen Sinn vor Ablauf deiner Elternzeit zu kündigen. Du kannst wohnen, wo du willst. Du musst deinem AG dazu nichts sagen. Außer, dass du natürlich auch deinem AG deine neue Adresse mitteilen solltest, da du ja auch nach der Geburt noch Lohnabrechnungen bekommst und z.B. auch normalerweise noch schriftlich die Bestätigung deiner Elternzeit.

Also teile deinen neuen Wohnort mit, sobald es soweit ist, reiche rechtzeitig deine Elternzeit ein (denk dran, gleich mind. die 2 Jahre zu nehmen) und kündige dann, wenn du etwas anderes hast oder rechtzeitig zum Ende der Elternzeit. Alles andere macht so keinen Sinn und nur aus dem schlechten Gewissen gegenüber dem AG heraus erst recht nicht. Viele Frauen kommen ggf. nicht zurück nach der Elternzeit oder bekommen direkt Kind 2 - 4. Damit können AGs umgehen..

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Hallo,

danke für deinem Beitrag und auch den Denkanstoß!

Wir sind leider vor allem auf mein gutes Gehalt angewiesen, deshalb werde ich vermutlich nur 12 Monate EZ nehmen. Oder wie kommst du auf 2 Jahre?

LG

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Zwei Jahre Elternzeit haben den Vorteil, dass man das dritte Jahr einfach dranhängen kann, ohne dass der Arbeitgeber das verweigern könnte. Für Deinen Fall vielleicht interessant: Du darfst bis zu 32 Stunden Teilzeit in Elternzeit arbeiten, auch bei einem anderen AG, sofern Sein Arbeitgeber zustimmt.

Falls Du nicht direkt nach einem Jahr wieder Vollzeit arbeiten willst/musst, wäre das ggf eine Option.

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Hä ist doch gar kein Problem.
Teile deinem Chef einfach ein halbes Jahr vorher mit dass du "wahrscheinlich" nach der Elternzeit nicht wieder kommst und dann kündigst du später fristgerecht. Daran ist ja wirklich gar nichts verwerflich