Welche Sozialabgaben müssen während Erziehungszeit gezahlt werden?

Liebe Community,

Mein Mann und ich planen gerade wie wir unsere Elternzeit aufteilen.
Aktuell planen wir, dass ich 1,5 Jahre am Stück nehme und dann wieder arbeiten gehe Und mein Mann 2 Monate nach Geburt nimmt.

Was wäre, wenn wir nach 1,5 Jahren merken, dass wir unser Kind noch nicht in die Betreuung geben wollen oder vllt
keinen Platz gefunden haben und der Arbeitgeber aber einer erneuten Elternzeit nicht zustimmt?
Finanziell würde mein Gehalt reichen. Könnte mein Mann seine Arbeit kündigen und “ohne Elternzeit” zuhause bleiben? Wie wäre es dann mit Krankenversicherung und den anderen Sozialabgaben?

Oder wäre es sinnvoll vorsichtshalber für meinen Mann zusätzlich zu den 2 Monaten ab Geburt noch 6 Monate für ab dem 19. Lebensmonat zu nehmen?


Danke!
Liebe Grüße
Carla

Bearbeitet von crlglgn
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Ihr habt die selben Abgaben wie auch ohne Kind.
Der Staat sagt ja nicht plötzlich „Jetzt wo Ihr Eltern seid, müsst Ihr weniger Steuern zahlen“.
Wenn dein Mann Arbeitslos ist, dann könnte er sich unter Umständen bei dir Familienversichern. Er ist dann halt eine nicht arbeitslos gemeldete Person/Hausmann ohne Einkommen.

Elternzeit nehmen anstatt kündigen ist natürlich die deutlich clevere Variante. Wenn Ihr die 14 Monate Elterngeld aufgebraucht habt, bekommt Ihr halt nur kein Geld mehr, aber so wie ich das verstanden habe, ist das ja kein Problem?

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Achtung - nicht Elterngeld und Elternzeit in einen Hut werfen.

Dein Mann sollte statt zu kündigen einfach dann Elternzeit anmelden, wenn es benötigt wird. Das kann er jederzeit mit einem Vorlauf von 7 Wochen tun. Das muss er nicht vor oder kurz nach der Geburt des Kindes getan haben. Sondern ihr könnt da entspannt das erste Lebensjahr abwarten.
Die 2 Monate nach der Geburt sind nur fürs Elterngeld relevant. Das habt ihr dann eh aufgebraucht und danach hat er ja dann immer noch 2 Jahre und 10 Monate, die er noch lange flexibel einfach anmelden kann. Er bekommt nur kein elterngeld mehr.
Ihr habt beide Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit.

Zur Betreuung - informiert euch jetzt schon über die Betreuungssituation in eurer gemeinde und sagt nicht sowas wie - ich bleibe 1.5 Jahre eh zu hause und dann schauen wir mal. Bei uns startet das Betreuungsjahr immer im September. unterjährig gibt es kaum Plätze. Hätte ich erst nach 1.5 Jahren gesucht, hätte ich gleich 2 Jahre zu hause bleiben müssen. So kam sie mit 14 Monaten in die Betreuung.

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Soweit mir bekannt muss sich auch der Mann für die 2. LJ festlegen. Wenn er nur für LM 1 + 2 einreicht, könnte der Arbeitgeber die spätere EZ ablehnen. Am besten wäre also, wenn dein Mann LM 1+ 2 und 19-24 einreicht. Er könnte dann auch mit einer 7 Wochen Frist während der EZ bis zu 32 Stunden arbeiten.

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Wenn ihr verheiratet seid und in der gesetzlichen Krankenkasse, kann dein Mann sich bei dir familienversichern. Dann werden aber keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt. Das wäre für den Fall, dass er ohne Elternzeit zu Hause bleibt.
Aber Elternzeit ist für euch wichtiger, da man dann ja beitragsfrei in der Krankenkasse versichert bleibt. Und es zur Rente zu zahlt und vor allem, man den Job behält.