Kann das Jobcenter dazu verdonnern mehr arbeiten zu müssen ?

Hallo ihr Lieben,

Folgende Ausgangssituation, ich habe mich von meinem Freund getrennt und wir haben ein 3 jähriges Kind, geht halbtags in die Kita. Ich arbeite 15 Stunden in der Woche ( diese Stelle ist nicht mit mehr Stunden vorgesehen!). Wie ist das jetzt weil ich Alleinerziehend bin. Stockt das Jobcenter mir mit Wohngeld und Kinderzuschlag auf oder muss ich eine andere Arbeit mit mehr Stunden suchen?

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Hallo,

also erstens erhältst du Wohngeld nicht vom Joncenter sonder das läuft über das Landratsamt.

Soo, und jetzt korrigiert mich bitte, falls ich was falsches sage:
Wenn es um den Bezug von Wohngeld geht, wird erstmal nicht gefragt, wie viel du arbeitest.
Aber rutscht zu mit deinem Einkommen, also seinem Gehalt aber auch dem Kindesunterhalt und Kindergeld, unter eine bestimmt Grenze, rutscht du ins Bürgergeld bzw. bist Aufstocker.
Mir wurde von der Caritas gesagt, dass man das wenn möglich vermeiden sollte, denn mit Wohngeld plus Kinderzuschlag (über die Familienkasse beantragen) man meist besser dasteht.
Meines Wissens kann dir ab 12 Jahren zugemutet zu werden Vollzeit arbeiten zu gehen.

Viele Grüße

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Wäre es denn schlimm, mehr Stunden zu arbeiten?
Wenn das Kind betreut ist, ist doch locker ein Halbtagsjob drin, oder nicht?
Mit 20 - 25 Stunden arbeiten + Kindergeld + Unterhalt würde es doch schon ganz anders aussehen.

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Sie schreibt ja, dass für die Stelle der AG nicht mehr Stunden vorsieht.

Zudem wäre die Frage was ein Halbtagskindergartenplatz im Fall der TE an Stunden bedeutet. Wenn das Kind nur 4 Stunden am Tag betreut wird, kann sie schlecht 20 Stunden arbeiten. Schließlich kommen in der Regel die Fahrtwege hinzu.

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Wir kennen doch die Gegebenheiten gar nicht. Kann doch auch sein, dass sie in der Nähe der Kita wohnt.
Zudem kann man ja auch zwei Jobs haben oder sich generell eine andere Stelle suchen.
Über kurz oder lang muss sie diese Stelle so und so kündigen, weil ihr die 15 Stunden nicht reichen.

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Als allererstes muss der Vater des Kindes Unterhalt zahlen.

Danach kannst du Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen, Wohngeld läuft über deine Gemeinde, Kinderzuschlag Familienkasse. Alles vorrangige Leistungen bevor überhaupt das Jobcenter ins Spiel kommt.

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Der Vater muss aber nur für das Kind zahlen.

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Ich habe nichts gegenteiliges geschrieben.