Hallo,
Schwester nahm ihren Bruder (meinen Mann) nach 2 Wochen nach Tod der Mutter mit zur Bank und sie haben das Konto schon aufgelöst und das Guthaben auf ihr privates Konto geleitet.
Schwierig, da nun nach Kontoauszügen bei ihr zu fragen, um zu sehen was nun alles an Kosten für das elterliche Haus weggeht...keine Transparenz
er beginnt nun zu fragen...
Danke euch schon mal
wie lang blieb nach Tod der Eltern das Konto offen ?
Wundert mich, dass die Bank da keine andere Empfehlung gegeben hat. I.d.R. lässt man das Konto noch ein ganzes weiteres Kalenderjahr offen um zu sehen, welche Bewegungen es da gibt. Bucht da noch eine Versicherung ab, zu denen ich keine Unterlagen gefunden habe, letzte Steuererklärung läuft darüber, Bestattung wird von dem Konto gezahlt,…
Wenn deine Schwägerin nicht transparent damit umgeht, dann sollte sich dein Mann einfach noch die Kontoauszüge des letzten Jahres vom alten Konto seiner Mutter geben lassen von der Bank. Dann kann er alles sehen inkl. der Überweisung auf das Konto der Schwägerin.
Wer regelt denn jetzt den Nachlass? Beide zusammen? Nur sie?
weißt, ich denk mal, dass die bank da schon "deine" tipps gegeben hat, aber es war ihr einfach zu wichtig, ganz schnell zu handeln. sie sehen sich wegen der entfernung nur alle 4 monate...
den nachlass regelt wg. der entfernung sie. deshalb glaubt sie auch, keine auflistung etc. machen zu müssen.
Nach der Auflistung wird das Nachlassgericht irgendwann fragen, da kommt sie nicht drumrum. Die weird ja zur Berechnung der Erbschaftssteuer benötigt.
Du hattest doch schon mal im anderen Thread geschrieben. Geht am besten zum Anwalt und lasst euch erklären, wie die Abläufe gesetzlich vorgeschrieben sind. Ich habe den anderen Thread nicht weiter verfolgt und will mich zur Motivation deiner Schwägerin daher gar nicht festlegen, aber auf jeden Fall läuft bei euch alles wie Kraut und Rüben und nicht korrekt.
Das Geld hättet ihr so eigentlich gar nicht abheben dürfen, auch wenn einige Banken damit laxer umgehen als andere.
oje, wenn ich mit anwalt ankomme, dann können wir ihn glaub mit für unsere Scheidung beauftragen
aber Danke dir, ich weiß, du hast ja recht.
Dein Bruder hat dem doch zugestimmt (waren gemeinsam bei der Bank...)
Hat er nun Probleme mit der Schwester?
Dann muss er mal etwas konsequenter auftreten und ihr klarmachen, dass sie
Entweder alles offenlegt bezüglich Nachlass der Mutter
Oder es über einen Anwalt Regeln lassen.
ja, waren sie
nein, er hat keine probleme mit ihr. er vertraut ihr blindlings.
eher muss ich aufpassen, dass ich nicht die böse bin, weil ich ja nun misstrauisch bin
aber wegen mir, lässt er sich nun alles kommen, es gefällt ihm nicht so, wie ich merke.
wirklich, er vertraut ihr zu 1000 prozent.
Du hattest ja in Deinem Ursprungsthread schon viele Antworten bekommen. -Ich hatte da ja auch geschrieben, dass normalerweise das Konto des Verstorbenen in ein Nachlasskonto umgewandelt wird und nicht gleich aufgelöst wird. u.a. da, wie ourhope unten schrieb, ja meist noch Verbindlichkeiten bestehen die davon gezahlt werden bzw. auch Guthaben noch eingehen kann.
Die Bank wird dem Bruder keine Auszüge aus dem gelöschten Konto zeigen, wenn da die Schwester die Vollmacht dafür hatte; die gilt auch über den Tod hinaus.
Ich denke, es ist ziemlich klar, dass die Schwester nicht sauber handelt. Drum kann man nur die Empfehlung wiederholen, euch einen Anwalt für Erbrecht zu holen. Lieber ein paar hunderter in die Hand nehmen statt am Ende im großen Stil mit wahrscheinlich mehreren (zehn)tausenden geprellt zu werden.
ich denke nicht, dass das ohne fachkundige externe Hilfe noch gut lösbar ist...
eben, es läuft auf keinen Fall so wie es sollte. Ich bin machtlos und muss entscheiden, ob ich das alles so laufen lasse, oder bald geschieden bin..
hätte sowas nie gedacht und bin auch von ihm ein Stück weit enttäuscht.
wenn man als Ehefrau zu spüren bekommt, dass die Schwester wichtiger ist und er auch das alles nicht merkt oder merken will
Ich würde mich da an deiner Stelle nicht einmischen. Das geht nach hinten los. Du kannst verlangen, dass er nicht euer gemeinsames Vermögen zur Abwicklung der Erbschaft antastet. Alles andere ist seine Sache.
Ein Konto wird nur auf Veranlassung mit Unterschrift des Kontoinhabers aufgelöst. Sollte der Kontoinhaber wegen Tod nicht mehr selber unterschreiben können, wird das Konto erst aufgelöst, wenn ein Erbnachweis vorliegt. Natürlich wird vorher auch die Sterbeurkunde angefordert. Alle Überweisungen die im Zusammenhang mit dem Verstorbenen hängen, werden mit entsprechendem Nachweis ausgefo, also zb Arztrechnungen, Beerdigungskosten usw.. Die Bank ist auch verpflichtet, eine Meldung ans Finanzamt zu machen, mit den Kontoständen am Todestag. Dann wird sich auch immer das Amtsgericht melden, ob ein Erbschein benötigt wird, ob es ein Testament gibt usw. . Die Geschichte, wie du sie schilderst, ist sehr unglaubwürdig.
Nein, unglaubwürdig ist sie nicht. Manche Banken erlauben noch einen Zugriff, nachdem der Inhaber verstorben ist, erst Recht wenn der Abhebende eine Vollmacht hatte. Habe ich selbst schon erlebt und glaube der TE ihre Schilderung daher sofort. Sie hat zudem im Familienforum vor ein paar Tagen mehr Details zu ihrem aufkeimenden Familienstreit erzählt.
Rechtlich ist der Ablauf nicht korrekt und müsste so laufen, wie du es schilderst, das ist richtig.
Danke Anna,
hätte auch keine Lust, Zeit zu verschwenden, um hier Dinge zu erfinden. Da wüsste ich dann besseres.
jetzt habe ich gestern auch noch erfahren, dass der Erbschein, bisher 50/50 ins Stocken gerät, da iwas mit ein paar 1000stel falsch eingetragen wurde. bin mal gespannt...