Sonderzahlung in Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

ich befinde mich seit April in Elternzeit. Am 06.02 ist meine Tochter geboren.
Nun wird eigentlich im Dezember eine Sonderzahlung von meinem Arbeitgeber gezahlt. Ich habe keine bekommen.
In meinem Vertrag steht: Der Arbeitnehmer erhält in jedem Kalenderjahr eine Jahreszuwendung.

Die Höhe der Jahreszuwendung richtet sich nach dem Bruttosrbeitsgrundentgelt, das der Arbeitnehmer für die Monate Januar bis November im laufenden Kalenderjahr auf Basis der Entgelttabelle der Betriebsvereinbarung Entgelt erhalten hätte.

Hiervon erhält der Arbeitnehmer ein Fixum in Höhe von 5,0 v. H. des Bruttoarbeitsentgeltes.

Beim Urlaubsgeld steht z.B richtig, das bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis kein Anspruch besteht.

Bei der Jahressonderzahlung steht das jedoch nicht.

Wie seht ihr das ?

Liebe Grüße

1

Du müsstest es auf jeden Fall anteilig bekommen. Frag nach!

Fürs EG sind Sonderzahlungen übrigens egal, da sie auch nicht in die Berechnung eingeflossen sind.

2

Vielen Dank für deine Antwort ☺️

3

Also mein AG meint, es wurde ein Zeitraum von Mai bis Dezember festgelegt und deswegen habe ich kein Anspruch. Auch weil das Geld was ich momentan bekomme, nicht vom Arbeitgeber kommt.

weitere Kommentare laden