Hallo zusammen,
mein Mann und ich versuchen seit 5 Monaten schwanger zu werden. Bisher ohne Erfolg. So langsam werde ich nervös, weil ich zweckbefristet als Elternzeitvertretung angestellt bin. Die eigentliche Stelleninhaberin möchte sich noch nicht festlegen, wann sie wiederkommt. Es kann alles zwischen September 24 und März 25 sein. Entsprechend wird es langsam knapp und ich frage mich, wie es sich auf die Mutterschaftsleistungen auswirkt, wenn vor oder während des Mutterschutzes mein Vertrag endet?
Unser Plan ist es, dass ich mit Elterngeld Plus zwei Jahre Elternzeit nehme. Ob ich die dann voll ausreize, weiß ich noch nicht und das hängt auch davon ab, wann ich einen Job finde. Wie wäre es denn, wenn man früher wieder einsteigt? Verliert man dann das Elterngeld, das noch aussteht? Wäre es sinnvoller, zur Sicherheit nur Elterngeld für ein Jahr zu beantragen?
Mein Mann verdient gut und das wäre für uns alles machbar. Er ist da ganz entspannt. Mir wäre es aber lieber, auch was beizutragen und wir sind jetzt auch nicht ultra reich. Bin einfach gerne abgesichert und informiert. :)
Liebe Grüße! 💫
Auslaufender Vertrag Mutterschaftsleistung und Elterngeld
Huhu, also wenn du arbeitslos bist, hast du keine Elternzeit, da musst du dich dann auch rechtzeitig darum kümmern versichert zu sein. Ggf. geht es bei deinem Mann mit.
Bei EG plus kannst du ja dazuverdienen, es darf nur dein Elterngeld Netto nicht überschreiten meine ich, sonst hast du Abzüge. Und nicht mehr als 32 Stunden.
MutterschaftsLohn bekommst du ohne Arbeit an sich nicht, kannst aber beim Bund etwas beantragen, ich meine es sind 210 Euro oder so ähnlich. Da musst du mal Google fragen.
Sie bekommt vermutlich mutterschaftsleistung in Höhe des ALG1: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/bekomme-ich-mutterschaftsgeld-wenn-ich-nicht-berufstaetig-bin--125034
Statt deiner erwähnten Summe vom Bund.
Wenn du nach Auslaufen des Vertrages arbeitslos gemeldet bist, kannst du ALG 1 beantragen und ggf. für den Rest der Schwangerschaft beziehen. Im Mutterschutz gibt es dann Leistungen in gleicher Höhe wie das ALG. Für das Elterngeld gehen dann nur leider Monate mit ALG-Bezug mit 0€ in die Berechnung ein.
Falls der Vertrag im Mutterschutz endet, bekommst du ca. Geld in gleicher Höhe wie ALG1, nur dass du es statt vom Arbeitsamt von der Krankenkasse bekommst, ähnlich Krankengeld.
Falls du dich über deinen Mann krankenversichern kannst und nicht zeitnah (innerhalb 2 Jahre nach dem ersten) ein weiteres Kind geplant ist, ist es sinnvoll einfach Basiselterngeld zu beziehen, dann bist du nach dem Bezug flexibler. Ansonsten würde ich auf Elterngeld Plus strecken. Falls du dann einen Job kurzfristig in Aussicht hast, kannst du noch nicht ausbezahlte Monate bei der Elterngeldstelle in Basis Umwandeln. Außerdem kannst du bei EG Plus einiges anrechnungsfrei dazuverdienen, falls aber einige Monate mit 0 in die Berechnung eingegangen sind, funktioniert die Fastformel "halbes Netto" nicht mehr und es ist weniger.
Im Mutterschutz erhälst du 13 Euro am Tag von deiner Krankenkasse. So lange du einen Vertrag hast, zahlt dein AG die Differenz von 13 Euro am Tag zum normalen nettolohn.
Wenn du keinen Vertrag mehr hast, dann natürlich nicht mehr.
Du hast dann ggf. Anrecht auf ALG1. Die Krankenkasse stockt dann auf deinen ALG1 Anspruch auf.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/bekomme-ich-mutterschaftsgeld-wenn-ich-nicht-berufstaetig-bin--125034
Ohne Arbeitgeber hast du keine elternzeit, sondern bist arbeitslos ohne arbeitssuchend zu sein, sofern du keine kinderbetreuung nachweisen kannst. Du müsstest dann wie oben erklärt mit der Krankenkasse über deinen versichertenstatus reden. Vermutlich kannst du in die familienversicherung zu deinem Mann.
Ob ihr das Geld auf (Achtung) 22 Monate strecken wollt, ist jetzt recht egal..Man bekommt dadurch ja nicht mehr Geld. Sinn kann es steuerlich machen, wenn man damit die Zahlung auf 2 Kalenderjahre streckt. Das Geld fällt ja unter den progressionsvorbehalt.
Bei EG+ kannst du bis zu 50% deines nettolohns aus dem berechnungszeitraum verdienen. Solltest du zu viel verdienen und es würde zu Anzügen kommen, wäre es schlauer Basiselterngeld zu beziehen, bevir du anfängst zu arbeiten. Du kannst noch nicht ausgezahlte Monate immer ändern von Basis auf EG+ und zurück.
Es sind keine 2 Jahre elterngeld+, da die 8 Wochen mutterschaftsleistung nach der geburt als Basiselterngeld zählen. Damit kann man nur 10 Monate in EG+ umwandeln.
Sobald du weißt, ab wann du Arbeitslos bist, solltest du dich arbeitslos melden. Selbst wenn du zu dem Zeitpunkt schon schwanger bist.