Guten Tag,
ich beginne nach 4-jähriger Elternzeit(2 Kinder) bald wieder bei meinem AG. Da meine alte Stelle „weg“ ist, komme ich in eine andere Abteilung und übe andere Tätigkeiten aus. An den anderen Konditionen des Vertrages ändert sich nichts. Muss da eine Änderung im Arbeitsvertrag stattfinden? Ich habe gelesen dass eine Änderung sich auf die Dauer des Beschäftigungsverhältnis auswirken kann, das würde sich bei mir im Gehalt sehr auswirken. Hat da jemand Ratschläge wie so etwas zu Händeln ist? Mein zuständiger Personaler ist leider nicht sehr kompetent und nicht sehr hilfsbereit. LG
Änderung Arbeitsvertrag notwendig?
Hallo sind denn in deinem bisherigen Arbeitsvertrag Abteilung und Tätigkeit genauer spezifiziert? Wenn nein dann ist vermutlich keine Änderung notwendig.
Bei mir zum Beispiel hat sich die Firma in den fast 20 Jahren, die ich da bin, schon das ein oder andere Mal umstrukturiert, weshalb ich jetzt in der 5. Abteilung auf der 10. Tätigkeit arbeite (grob geschätzt). Der Arbeitsvertrag blieb davon immer unberührt. Ich habe nur Ergänzungen bekommen: Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit mit großzügigem Überstunden-/Gleitzeitmodell und halt jedesmal, wenn es aus irgendeinem Grund mehr Geld gab (Gehaltserhöhung, Prämien, Boni). An der Beschäftigungsdauer / Betriebszugehörigkeit hat das nichts geändert.
LG
Es steht schon dabei, welche Tätigkeiten ich ausübe aber auch, dass ich bei Bedarf auf eine ähnlivhe/gleichwertige Stelle gesetzt werden kann. Das ist hiermit der Fall, es ist ähnlich aber nicht gleich(von einer Assistenzstelle auf eine Sachbearbeiterstelle, also Bürotätigkeit bleibt, nur das Feld ändert sich).
Bei uns wird sowas durch Stellenbeschreibungen geregelt.
Am Vertrag wird nichts geändert.
Selbst wenn eine Änderung nötig wäre, kann man das über einen Nachtrag zum bestehenden Arbeitsvertrag machen. Es muss keinen neuen Vertrag geben.
Danke, ich werde, wenn sie auf eine Änderung bestehen, einen Nachtrag ansprechen.