Kündigung (wegen Kind krank )

Schönen guten Abend und zwar ich habe am 1.9.23 meine ausbildung als Landwirtin angefangen.

Am Freitag habe ich per Anruf die Kündigung bekommen
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Heute hatte ich einen Brief von der Arbeitsagentur drine das ich das mein Ausbildungsgeld für diesen Monat nicht bekomme.

Meine Frage ist ob die das dürfen.

Lg Josephine

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Guten Abend,

Du wirst noch in der Probezeit gewesen sein. Dann kann ein Ausbildungsverhältnis ohne Frist und Grund gekündigt werden.

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Eine Kündigung ist nur in Schriftform gültig.
Du kannst dagegen klagen.
Würde mich mal beim Anwalt beraten lassen.
Kündigungsgrund „Kind krank“ scheint mir auch nicht sauber zu sein. Außer es waren unglaublich viele Tage.

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In der Probezeit nicht

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Innerhalb der Probezeit kann das Dienstverhältnis von beiden Seiten gekündigt werden. Was steht in deinem Ausbildungsvertrag?
Warst du noch in der Probezeit? In Österreich wären das regulär drei Monate. So gesehen wäre die Probezeit ab 1.12. beendet gewesen.
Bei der Arbeiterkammer könnte man sich kostenlos Hilfe suchen bzw. sehen sie drüber ob alles rechtens ist. Wenn nicht bekommst du dort die nötige Unterstützung um an dein Geld zu kommen.

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Wie lange ist denn deine Probezeit laut Vertrag? Gesetzlich dürfen es maximal 4 Monate sein.
Nach Ablauf der Probezeit ist es nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich, einen Azubi zu kündigen.
Die mündliche Kündigung ist natürlich nicht wirksam, aber ich könnte mir vorstellen, dass die noch eine schriftliche hinterherschicken. Bis Ende Dezember haben sie ja noch Zeit, dich problemlos los zu werden.

Suche dir noch heute die Nummer eines Anwalts heraus und sage ihm, dass du noch vor Weihnachten einen Termin brauchst. Zudem gehe zum nächsten Amtsgericht und hole dir dort einen Beratungshilfschein. Mit dem kostet dich die Beratung beim Anwalt nur 15 Euro. Den Rest zahlt der Staat.

Ach Moment, du erhältst dein Ausbildungsgehalt nicht vom Betrieb, richtig? Wenn ja, fehlt in deinem Post die Info, was für eine Ausbildung du machst. Ist es eine überbetriebliche oder noch etwas anderes? Für die gelten teils andere Regeln.
Wie auch immer, du solltest so schnell wie möglich zum Anwalt. Nach einer (schriftlichen) Kündigung hast nämlich nur 3 Wochen Zeit, Klage dagegen zu erheben. Hältst du die Frist nicht ein, ist die Kündigung wirksam.

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Hallo,

Was genau machst du für eine Ausbildung, wenn das Geld offenbar nicht vom Ausbildungsbetrieb kommt.
Wie lange ist deine Probezeit?
Hast du die Kündigung schon schriftlich (mündlich ist nicht gültig)?

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Das Geld für den Anwalt kannst du dir sparen, wenn du noch in der Probezeit warst. Da kann man immer gekündigt werden, ohne Angabe von Gründen.
Kündigungsfrist in der Probezeit ist wahrscheinlich jeden Tag, also ab sofort ( ist nur in der Ausbildung so).
Deshalb bekommst du auch kein Geld mehr

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Nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz kann das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit unter erleichterten Bedingungen von beiden Seiten gekündigt werden: Es kann jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

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Da du überhaupt nicht gekündigt bist gehst du einfach wieder weiter arbeiten, wenn dein Kind gesund ist.