Hallo liebe Community,
meine Frau und ich haben etwa gleiches Bruttogehalt und sind in der Steuerklasse 4. Im Dezember haben wir die freudige Nachricht erhalten, dass wir voraussichtlich Anfang August 2024 Eltern werden. Ich bin Beamter und habe daher durch geringere Abzüge ein höheres Nettogehalt. Meine Frau hat etwas weniger Netto, da sie Steuervorteile durch eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nimmt.
Mit einem Elterngeldrechner haben wir für meine Frau errechnet, dass sie bei ihrem aktuellen Gehalt etwa 1650€ Elterngeld erhalten würde. Ich überlege jetzt, im Dezember unsere Steuerklassen zu wechseln (meine Frau in Steuerklasse 3, ich in Steuerklasse 5), damit der Wechsel ab Januar greift und meine Frau den Höchstsatz beim Elterngeld erhalten kann.
Ich habe nun unterschiedliche Informationen gefunden. Teilweise wird gesagt, dass man 6 Monate bis zum Beginn des Mutterschutzes in der neuen Steuerklasse gewesen sein muss. Teilweise habe ich gelesen, dass man 6 Monate bis zur Geburt in der neuen Steuerklasse gewesen sein muss.
Kann mich da jemand aufklären?
Sind wir noch rechtzeitig (wenn auch knapp) dran dafür?
Lohnt sich der Aufwand für ca. 150€ im Monat?
Wechsel der Steuerklasse für mehr Elterngeld?
Ob es zeitlich noch reicht weiß ich nicht. Jedoch war es bei uns so, dass ich die Differenz zwischen Steuerklasse 3 und 4 immer zur Seite gelegt habe, weil unser Steuerberater gesagt hat, dass es sein kann, dass es dann vom FA gefordert wird. Ich musste dann tatsächlich über 3000€ nachzahlen. Zwar hatte ich dann monatlich mehr EG aber einen Sinn hat es irgendwie nicht gemacht.
Also ich lese überall 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Dann ist es bei euch schon zu spät, oder?
Es muss die Mehrheit des Bemessungszeitraums (also vor Mutterschutz) in der gewollten Steuerklasse sein. Wenn jeweils 6 Monate die eine und die andere SK war, dann zählt die, die unmittelbar vor dem Mutterschutz galt.
Das ist nur eine Verschieberei von Geld. Ihr wählt eigentlich nur zwischen Rückzahlung oder Nachzahlung bei der Lohnsteuer.
Nein, das Elterngeld richtet sich nach dem Nettogehalt. Den Rest der Zeit ist es egal, aber für die Berechnung des Elterngeldes macht die Steuerklasse einen Unterschied.
Das stimmt so nicht. Das EG richtet sich ja (grob gesagt) nach dem Netto, es ändert da also definitiv was und ob man durch den Progressionsvorbehalt am Ende nachzahlen muss oder nicht, hängt von vielen faktoren ab. Wenn aber der Besserverdienende durch den Wechsel relativ lange in der 5 ist, also sehr viele Steuern zahlt, kann es gut sein, dass man nichts nachzahlen muss und man also einfach nur mehr Elterngeld hatte.
Mir wurde für Niedersachsen neulich gesagt, dass die 12 Monate vor dem Mutterschutz genutzt werden - wenn es zwei Steuerklassen gab, wird die für alle Monate angenommen, die überwiegend genutzt wurde (z. B. auch 7/5 Monate). Das würde ja zu deiner Konfussion ganz gut passen.
Ich glaube aber, es ist verboten, explizit qegen des Elterngelds zu wechseln - sagte mal unser Steuerberater.