Es geht um folgendes.
Meine Schwester arbeitet bei einer Ambulanten Pflege. Sie selber aber ist eher im Bereich Hauswirtschaft. Sprich, sie fährt für die Kunden einkaufen,macht den Haushalt ,leistet Gesellschaft.
Sie hat eine Familie, die eine behinderte Tochter hat ( 24 Jahre ) , die Tochter hst eine Pflegerin die fast täglich da ist . Meine Schwester einmal die Woche für den Haushalt.
Jetzt wird von ihr verlangt , das sie auf die Tochter mit aufpasst, dafür wurde sie ja auch mit beauftragt.
Meine Schwester lehnt dies aber ab, da sie keinerlei Kenntnis in der Sache hat sprich, Pflege.
Die Mutter besteht drauf , der AG sagt , kann sie machen.
Meine Schwester ist da gegen . Was wenn die Tochter einen Anfall bekommt ?? Sie wüsste garnicht was sie tun sollte . Sie weiß auch garnicht was für Anfälle das sind , epilepsie. Sie weiß es aber nicht . Da ansonsten ja die pflegekraft da ist, wenn die Mutter außer Haus ist.
Meine Schwester hatte es jetzt 1-2 mal mitbekommen , aber die Pflegerin hatte alles im Griff, da sir auch ausgebildet ist.
Muss meine Schwester died tun ? Ist das überhaupt rechtens ? In ihrem Arbeitsvertrag steht ni hts drin
Außerdem wird von ihr auch verlangt, mit den Kunden z.B zum Arzt zu fahren oder sie zum einkaufen in ihrem auto mit zunehmen. In dem Handbuch steht allerdings drin , daß sie solche Fahrten nicht machen darf. Der AG wiederum sagt,kein Problem, kann sie machen.
Was meint ihr ??
Kennt sich wer aus ?
Huhu, im Gesetz ist klar geregelt, dass Betreuungskräfte keine körpernahen Pflegetätigkeiten machen dürfen.
Dies würde ja aber in einem Notfall zwingend erforderlich.
Normalerweise muss ihr ein Dienstfahrzeug für begleitete Fahrten zur Verfügung gestellt werden.
Lieben Dank für deine Antwort
Nein, muss deine Schwester nicht. Da kann sich die Mutter auf den Kopf stellen und der AG ebenso. Das kann und sollte deine Schwester ablehnen.
Genauso wie die Mitnahme zum Einkaufen, da es ja im Handbuch geregelt ist.
Vielen Dank für deine Antwort
Hallo Ajlok2020
schon alleine aus versicherungstechnischen Gründen muss deine Schwester diese zusätzlichen Aufgaben ablehnen. Eine hauswirtschaftliche Kraft darf max. als Hilfshkraft im pflegerischen Bereich eingesetzt werden, dann muss aber immer eine Fachkraft dabei sein. Fahrten mit dem privaten PKW sind erstmal nicht versichert, das würde ich nur akzeptieren, wenn vom Arbeitgeber der schriftliche Auftrag erteilt wird und gleichzeitig die Haftung für Sach-und Personenschäden übernommen wird. Ohne diesen Auftrag vom Arbeitgeber handelt sie außerhalb ihres Arbeitsvertrag und ist m.E. für Schäden haftbar,mündliche Vereinbarungen sind vermutlich im Nachhinein schwer zu beweisen.
Das ist im ambulanten Dienst nicht richtig. Auch da darf eine Pflegehelferin alleine zu Kunden fahren und diese waschen oder ähnliches.
Sie darf nur keine medizinischen Maßnahmen durchführen.
Aber genau das wird doch von ihr verlangt. Bei einem Anfallspatient muss doch ständig mit medizinisch notwendigem Einschreiten gerechnet werden. Dafür ist die Fachktaft nötig.