Bemessungszeitraum Übungsleiterpauschale elterngeld

Hallo ihr lieben. Ich bin frisch schwanger und das Baby soll nächstes Jahr im August zur Welt kommen.
Ich habe mich jetzt schon etwas zum Bemessungszeitraum Elterngeld belesen.
Ich habe schon 2 kleine Söhne und war bis September 2023 in Elternzeit. Das heißt ich arbeite erst seit knapp 3 Monaten wieder Teilzeit als Angestellte Physiotherapeutin.
Zusätzlich habe ich im November.ver und Dezember als honorartätigkeit für die AOK einen aquafitness Kurs geleitet(fällt in die Übungsleiterpauschale, daher unversteuert)
Gelte ich für das Elterngeld damit als selbstständig? Ich habe Sorge das dann der Bemessungzsitraum nicht 12 Monate vor Geburt berechnet wird sonder das letze Kalenderjahr(also Januar 2023-dez23). Das wäre für mich der Supergau. Da ich ja bis Juli nächstes Jahr noch weiterhin Teilzeit Gehalt bekommen würde. Wenn das nicht Berechnungsgrundlage wäre, wäre das ja unfassbarer Nachteil für mich, nur wegen eines blöden aquakurses, wo ich 600€ verdient habe. Liebe Grüße und ich hoffe die Frage ist verständlich

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Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich weiß dass man die Übungsleiter Pauschale bei der Steuerklärung in der Anlage N als „steuerfreie Aufwandsentschädigung“ einträgt. Das wiederum bedeutet für mich, da es in Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) eingetragen wird, dass du nicht als selbstständig giltst.

Wäre es aber nicht besser für dich wenn du als selbstständig gelten würdest? Da wäre nämlich dein Bemessungszeitraum 01/2022 bis 12/2022. Du kannst das Jahr 2023 auf 2022 verschieben weil du Elterngeld (maximal bis zum 14. LM in 2023) bezogen hast.

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Danke für deine Antwort. Das Baby kommt ja erst nächstes Jahr. Das heißt es würde Januar 23-dez23 berechnet werden im schlimmsten Fall. Mein kleiner ist knapp 2... Darum wäre es für mich besser wenn ich aus Angestellte gelten würde... Dann würde meine Teilzeit Arbeit für 9 Monate mit rein fließen...

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Als Selbstständige bzw. auch wenn du Mischeinkünfte hast, zählt das Geschäftsjahr vor der Geburt also 2023, aber das kannst du auf 2022 verschieben, sofern du Elterngeld bis maximal zum 14. LM in 2023 bezogen hast. Oder ist der Kleine in September 2021 geboren? Dann kannst du tatsächlich nicht verschieben

Bearbeitet von Blume-007
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Mein Freund hat im Bemessungszeitraum auch „Einkünfte“ durch die Übungsleiterpauschale und galt nicht als selbstständig.

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Hat dein Freund den auch als Honorarkraft gearbeitet? Darf ich fragen für was er als Übungsleiter tätig war? Liebe Grüße und danke für die Antwort

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Hallo,

Als selbstständig gilst du, wenn du einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst und dafür entweder ein Gewerbe angemeldet hast oder freiberuflich selbstständig bist.

Die Übungsleiterpauschale ist steuerfrei und du wirst eine Aufwandsentschädigung für die Leitung der Kurse bekommen haben. Das Wort Aufwandsentschädigung beschreibt, dass du nicht Gewinn orientiert auf eigene Rechnung Kurse gegeben hast bzw. heisst auch Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26a EStG.

Also nein. Du gilst deshalb nicht als selbstständig.

Wie schon angemerkt wurde, musst du in der Anlage N dennoch angeben, dass du die Übungsleiterpauschale bekommen hast. Und auch beim Elterngeld wird abgefragt, ob du Einkünfte nach § 3 Nr. 26a EStG hattest oder haben wirst. Diese musst du angeben, hat aber nicht weiter eine Konsequenz (ausser, dass sie ggf. dein Elterngeld erhöhen, das weiss ich nicht, und so lange du keine weitere Übungsleiterpauschale beziehst im Zeitraum des EG-Bezugs).

Liebe Grüße!

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Danke für deine sehr ausführliche Antwort! Ich arbeite für die AOK und Stelle auch eine Rechnung, da ich eine Honorarkraft(und nicht über die AOK angestellt) bin. Da es aber ein AOK präventiv Aquakurs Kurs ist, zählt es so wie ich das verstanden habe als Übungsleiter... So hätte ich es auch in der Steuererklärung angegeben... Meinst das ist dann trotzdem so?

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Ich bin keine Steuerfachkraft...
Ich bin mir jedoch sehr sicher, dass die Übungsleiterpauschale nur im ehrenamtlichen Kontext existiert, sprich wenn du für einen gemeinnützigen Verein tätig bist (e.V.).
Die AOK ist kein Verein und eine Honorartägigkeit ganz sicher eine freiberufliche Tätigkeit, die du dem Finanzamt melden musst und in der Steuererklärung angeben. Du wärst somit selbstständig.
Das ging aus deinem Anfangspost nicht hervor. Ich gehe davon aus, du hast den Begriff Übungsleiterpauschale und deren Bedeutung falsch verstanden?!
Ich würde mich an deiner Stelle umgehend beim Finanzamt informieren. Es könnte sonst Steuerhinterziehung sein, wenn du selbstständig wärst, aber nicht entsprechend steuerlich auftrittst.
Aber keine Panik, das lässt sich bestimmt alles regeln.
Fürs Elterngeld würde es bedeuten, dass du als selbstständig zählst und somit der Bemessungszeitraum das Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr zählt. Sollte dein Verdienst unter 35 €/Monat bzw. 420 €/Jahr liegen, kannst du beantragen, dass die Einkünfte nicht berücksichtigt werden. Drüber geht es nicht.
Ich habe Mischeinkünfte, also angestellt, selbstständig und ehrenamtlich im Einsatz mit der Übungsleiterpauschale. Bei mir zählte das Kalenderjahr vor der Geburt.

Bearbeitet von vorblida
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Ich habe auch die Übungsleiterpauschale und bin definitiv nicht selbstständig

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Dann bist für einen Verein aktiv?
Siehe mein Post weiter oben. Die Übungsleiterpauschale ist Vereinen vorbehalten. Als Honorarkraft ist man freiberuflich selbstständig. Die AOK ist kein Verein.

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Für eine ambulante Pflege mache ich noch zusätzlich Stunden und die werden dann so deklariert.
Als Honorarkraft sieht es dann evtl doch anders aus.

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