Kindergeld für mich und Baby

Hallo ihr Lieben,

Ich habe mal eine Frage zum Thema Kindergeld, ich bin aktuell 22 Jahre alt und das erste mal schwanger in der 23 SSW. Da ich aktuell arbeitslos bin und Bürgergeld beziehe und alleine lebe erhalte ich nebenbei immer noch bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Meine Frage ist nun, wenn mein Baby geboren wird erhalte ich dann für mich und für mein Kind jeweils Kindergeld?

Oder wird dies dann durch Antrag auf Elterngeld anders berechnet?

Ich freue mich auf eure Antworten und eure Hilfe! ♥️

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Mich wundert es das du überhaupt kindergeld bekommst, soweit ich weiß bekommt man es nur bis zum 18 Lebensjahr und nur ausschließlich bis zum 25 Lebensjahr wenn man in einer Ausbildung ist. Aber wenn man arbeitslos ist oder schon fest arbeitet bekommt man kein Kindergeld. Ich würde das erstmal klären weil da kann was nicht stimmen. Nicht das du das am Ende alles zurück zahlen musst.
LG

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Stimmt, 2 solcher Fälle gabs vor kurzem in meinem Bekanntenkreis. Je länger man das nicht klärt desto problematischer wird es.
Ich habe früher extra alles „aufbewahrt“ wo ich dachte dass was nicht stimmt. Wenn man es zurückzahlen muss dann hat mans da, wenn nicht dann hat man halt etwas gespart 🫣

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Also bei mir ist es so das ich alleine lebe und nicht mehr im Elternhaushalt und auch auf Ausbildungssuche war & einen Vertrag erhalten habe, jedoch kurz darauf schwanger geworden bin. Bisher hatte ich mit dem Amt auch keinerlei Probleme und mir wurde das Kindergeld normal gezahlt.

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Ich bin der Meinung, dass du dann kein Kindergeld mehr bekommst. Ganz sicher bin ich mir da aber nicht

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Hey,
Wie meine Vorrednerinnen schon geschrieben haben würde ich das einmal abklären lassen. Laut offizieller Seite des Bundes, hättest du für dich keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, siehe Bild.
(Quelle: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/faq#)

Liebe Grüße

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Du selber dürftest gar kein Kindergeld bekommen. Das gibt's nur bis 25 wenn man sich in dem Zeitraum in der Erstausbildung befindet. Da du aber arbeitslos bist hast du keinen Anspruch darauf. Es sei denn da hat sich gravierend was geändert in den letzten Jahren.
Würde das dringend klären weil alles was dir jetzt über die Jahre gezahlt worden ist seit du 18 bist und du dann doch keinen Anspruch gehabt hättest musst du wie schon gesagt wurde zurück zahlen. Und das ist ne ganze Menge.

Für dein Kind bekommst du ganz normal Kindergeld und die 300€ Elterngeld. Wird aber beides aufs Bürgergeld angerechnet.

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Bis 21 kriegt man Kindergeld weil man ja eigentlich ab dem 18 Lebensjahr als arbeitslos/ arbeitssuchend gemeldet sein sollte. (Außer sie hat wen der genug zahlt und somit nicht gemeldet dann bis zum 18 Lebensjahr)

Zumindest kenne ich das noch so.

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Okay ja aber dann ist die TE ja mit 22 trotzdem drüber und sollte das dringend klären. Bei 250€ im Monat häufen sich schnell sehr viele "Schulden" und so jung ohne Job und mit Baby das dann irgendwie zurückzahlen zu müssen ist sicher kein Spaß 🫣

Bei mir war damals mit 18 Schluss mit Kindergeld und ich musste mit elend viel Papierkram darum kämpfen das ich's weiter ausgezahlt bekomme da ich mich dann in der Ausbildung befand und für den Zeitraum dann ja wieder bezugsberechtigt war und überpünktlich würde die Zahlung dann auch eingestellt als der Berechtigungszeitraum beendet war. Aber gut kann ja sein das sich da in den Jahren was geändert hat ist auch schon ne Weile her 🫣

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Hallo zusammen,

sofern die TE arbeitssuchend/ausbildungssuchend gemeldet ist, ist sie auch kindergeldberechtigt. Alles gut also. Das war ja auch gar nicht die Frage.
Kindergeld wird ohnehin mit dem Bürgergeld verrechnet, in sofern macht es am Ende keinen Unterschied für die zur Verfügung stehende Gesamtsumme.

J, ihr könnte theoretisch beide Kindergeld beziehen. Allerdings stehst du in der Zeit des Mutterachutzes und falls du Elternzeit nimmst, dem Markt nicht zur Verfügung und daher könnte es sein, dass dein Anspruch auf Kindergeld verfällt. Du musst der Familienkasse ohnehin jede Veränderung mitteilen ( manchmal kommunizieren auch Jobcenter und Familienkasse direkt, das kannst du mal bei deinem Sachbearbeiterin erfragen).

Am Ende hast du wahrscheinlich nicht mehr Geld auf dem Konto, weil eh alle zusätzlichen Einnahmen mit dem BG verrechnet werden. Du da steigt natürlich dein monatlicher Anspruch, weil ihr ja dann zu zweit seid 😊

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Elternzeit hat die TE eh keine.

Elterngeld ist nicht hinderlich fürs Arbeiten (wollen)

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Stimmt, keine offizielle Elternzeit ohne Arbeitgeber, mein Fehler.

Aber das war ja zum Glück auch nicht die Frage :-)

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Hallo

also ich bekam Kindergeld nur bis mein Kind geboren war, danach keins mehr nur noch des vom Baby. Ich war zu dem Zeitpunkt 20 und lebte bei den Eltern.