Vorweg ich war bis kurz vor der Geburt meines Sohnes arbeiten bis der Vertrag ausgelaufen ist und nich verlängert wurde weil mein AG keine Angestellte wollte die dann eh erstmal 2-3 Jahre in Elternzeit ist.
So nach ewigem hin und her mit den ämtern weil keiner so richtig zuständig sein wollte hat sich rausgestellt das JobCenter ist zuständig. Ich habe der Beraterin direkt gesagt ich bin schwanger und gehe danach in Elternzeit was mir ja auch als arbeitslose zusteht. Mein Mann arbeitet Vollzeit.
Dann wurde ich mit unserer Tochter schwanger auch darüber wurde das JC in Kenntnis gesetzt.
Jetzt ist die Situation so, ich bekomme ständig Stellenangebote auf die ich mich bewerben soll. Einmal die Woche ruft die besagte Beraterin bei uns an und will wissen wie es mit den Bewerbungen aussieht. Auch im Mutterschutz. (Mini ist 6.Wochen alt) Der erste Anruf kam 4 Tage nach ihrer Geburt.
Wir bekommen keinen Cent vom JC da da Gehalt meines Mannes + Unterhalt und Kindergeld den Bedarf deckt und trotzdem wird mir so ein Terror gemacht. Das selbe mit dem Kita Platz für den großen ich hab von vornerein gesagt vor 2 geht er nicht und sie später auch nicht. Warum? Weil ich das so will. Immerhin darf ich das ja eigentlich selbst entscheiden wann ich meine Kinder in die Kita stecke. Auch das passt der Frau nicht. Sie versucht mit weiteren Terroranrufen und etlichen "Aufforderungen zur Mitwirkung".zu erzwingen das ich den großen jetzt sofort in die Kita gebe und die kleine mit einem Jahr. Das darf die doch gar nicht oder irre ich mich da?
Ich will ja wieder arbeiten gehen aber eben nach meiner Elternzeit und nicht jetzt auf Zwang.
Auch will die Beraterin mich ständig irgendwelche Maßnahmen stecken die dann von morgens 7-16 Uhr gehen.
Langsam aber sicher geht mir das ganze tierisch auf die Nerven.
Ich kann's ja nachvollziehen das arbeitslose wieder in Arbeit vermittelt werden sollen..aber so? Das man aus seiner Elternzeit gedrängt werden soll?
Darf das JC das überhaupt? Ich kenne mich dahingehend nicht aus weder ob verlangt werden kann das ich die Kinder dann und dann in die Kita gebe noch ob ich auf Verlangen die EZ abbrechen muss.
Google erzählt mir wenig hilfreiches nur das ich rechtlich eben den Anspruch auf EZ habe wie jede andere Mutti mit Arbeitsvertrag auch. Einziger Unterschied es darf nur einer in EZ gehen aber das ist bei uns ja eh der Fall.
JobCenter Terror trotz Elternzeit
In diesem Fall würde ich
a)
Die Teamleitung der Sachbearbeiterin kontaktieren und mitteilen, dass da wohl ein Missverständnis vorliegt und du es gern geklärt hättest
am besten schriftlich
und
b) bei Google mal eingeben, was empfohlen wird, wenn man Ärger mit der Jobcenter hat
Du bist ohne Arbeitgeber nicht in Elternzeit sondern arbeitslos ohne arbeitssuchend zu sein. Elternzeit hat man nur mit einem Arbeitgeber. Es greift das elternzeitgesetz nicht.
Nichtsdestotrotz musst du nicht arbeiten. Insbesondere nicht, wenn ihr keine Leistungen erhaltet.
Daher würde ich entweder mal der Teamleitung schreiben im JobCenter oder es einfach aushalten.
Bei den Terror kann ich mir nur ein Missverständnis vorstellen oder aber ihr bekommt doch irgendwas.
Du kannst auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde (früher H4 Wiederspruch) online schreiben. Darauf wird sich bei dir auf jeden Fall jemand melden. Telefonisch und schriftlich per E-Mail.
Das ist gar nicht rechtens was, deine Beraterin bei dir veranstaltet. In Elternzeit muss sie dich in Ruhe lassen.
Sie hat keine Elternzeit…
Hallo Marlene23,
das finde ich alles seltsam 🤨. Wenn ihr gar keine Leistungen bezieht vom JC, können die doch eigentlich keinen Druck machen?!
Außerdem hast du Recht: man muss Kinder unter 3 Jahren nicht in die Betreuung geben, da kann man nicht gezwungen werden. Sobald die Kinder 3 werden, machen sie schon Druck…
Ruf doch am Besten mal im JC an und versuche das Missverständnis aufzuklären.
Viele Grüße
Ich kann mir vorstellen, dass das stimmt, wie du schreibst. Wenn du vorher gearbeitet hast, warum hast du kein ALG I erhalten?
Sollte es stimmen, schreib ne E-Mail ans Jobenter, dass sie dich abmelden sollen, wenn ihr nicht im Bezug seid. Verstehe nicht, warum du das nicht schon längst geklärt hast.
Das Arbeitsamt meinte es sei nicht zuständig da ich wegen Mutterschutz und Elternzeit ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde und dementsprechend sei das Jobcenter zuständig. Wie ich sagte war es nachdem ich mich dort gemeldet hatte auch erstmal ein hin und her der Ämter an wen ich mich letztendlich wenden muss.
Ich denke, dass dir das Arbeitsamt da Falschinformationen gegeben hat.
Ich war nämlich in ähnlicher Situation. Bevor meine Tochter auf die Welt kam, lief mein Vertrag aus.
Ich hab beim Arbeitsamt angerufen und die haben mir gesagt, dass ich mich wieder melden soll sobald ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe zwecks ALG I. Das JC wäre nur zuständig, wenn du auch irgendwelche Leistungen von denen beziehen möchtest. Tust du aber nicht. Deshalb melde dich einfach ab.
Und weshalb genau bist du scheinbar arbeitssuchend gemeldet???
Ich hab mich als feststand das mein Vertrag nicht verlängert wird beim Arbeitsamt gemeldet weil man das so macht. Die haben mich dann ans Jobcenter weitergeleitet weil dort gesagt wurde sie seien nicht zuständig aufgrund meiner fehlenden vermittlungsfähigkeit wegen des Mutterschutzes und der folgenden Elternzeit.
Beziehst du irgendwelche Leistungen?
Wenn nein. Dann melde dich ab und das Problem hat sich erledigt.
Du solltest das schon etwas differenzieren.
Jobcenter oder Arbeitsamt? Bürgergeld oder ALG I? Warum solltest du in Kontakt mit denen sein, wenn du doch eh kein Geld bekommst?
Elternzeit hast und hattest du übrigens keine, da du ja keinen AG hattest!
Also ich gehe von folgendem aus:
Für das Jobcenter hast Du (da du den Antrag ausgefüllt hast) einen laufenden BG - Bescheid. Dieser beläuft sich aktuell auf Null Euro, weil ihr bedarfsdeckend versorgt seid. Aber das kann sich ja ändern. Nehmen wir mal an, dein Mann wird von heute auf morgen arbeitslos. Dann kannst du beim Jobcenter mitteilen, dass euer Einkommen ab dem nächsten Ersten nur noch aus Kindergeld+Unterhalt besteht und dann würde dementsprechend neu berechnet und BG ausgezahlt. Deswegen giltst du als „aktive Kundin“ und deswegen bekommst du die Vermittlungsvorschläge und Schulungsangebote usw.
Ein Nullbescheid (den du hast) ist keine Ablehnung. Es ist eine Bewilligung ohne Auszahlung (ich mach beruflich BAföG, da ist das genauso. Gleiche Verwirrung bei den Empfängern).
Wenn Du dich jetzt abmeldest, hast du Ruhe. Denn nein, das Jobcenter darf keinesfalls jemanden zum arbeiten zwingen wollen, der gar keine staatlichen Leistungen bezieht oder beantragt hat 😊
Im Mutterschutz finde ich es aber übrigens auch komisch…