Hallo zusammen,
ich bin aktuell in Elternzeit und arbeite 25Stunden Teilzeit in Elternzeit seit dem 09.2023. Die Elternzeit von 2 Jahren für meine Tochter endet am 26.04.2024 Jetzt bin ich aktuell wieder schwanger und mein Mutterschutz für das „neue“ Kind beginn am 05.05.2024. Somit liegen zwischen Ende der Elternzeit und Beginn Mutterschutz nur wenige Tage. Da mein Mutterschutz für das „neue“ Kind bis Mitte August geht, habe ich basierend auf einer 4-Tage Woche und einem Jahresanspruch von 24Urlaubstagen, für 2024 doch noch Anspruch auf Urlaub von 16 Tagen vor dem Mutterschutz, richtig? (24/12*8=16).
Geht das mit der Lücke zwischen der alten Elternzeit und Beginn Mutterschutz für das „neue“ Kind, wenn ich dafür meinen Urlaub aufbrauche oder gibt es da rechtlich Schwierigkeiten und muss der Mutterschutz nahtlos an die Elternzeit übergehen? Weiß auch nicht wie sich die paar Tage dann auf den Urlaubsanspruch auswirken, weil ich ausserhalb der Teilzeit in Elternzeit Tätigkeit eine 5Tage Woche hatte.
Für Hilfe/Bestätigung/Anmerkungen wäre ich sehr dankbar.
Elternzeit endet ein paar Tage vor neuem Mutterschutz
Okay ich glaube ich habe die Antwort selbst gefunden, demnach könnten die Tage dazwischen nur mit den Urlaubsanspruch aus dem Zeitraum Mutterschutz abgedeckt werden oder?
In meinem Fall wären das für den Zeitraum 5.5. -16.08. bei einer 5-Tage Woche und 30Urlaubstagen dann anteilig 30/12*4 = 10 Tage?
Dann stellt sich die Frage ja genau andersrum weil die 10Tage mehr sind als die Lücke zwischen Elternzeit und Mutterschutz von 4 Arbeitstagen. Was passiert mit den übrigen 6Tagen?
Was übrig bleibt, verfällt frühestens am Ende des Kalenderjahres, das auf das Ende Deiner Elternzeit folgt.
Ich würd den Urlaub am liebsten vor dem neuen Mutterschutz nehmen. War in der letzten Schwangerschaft auch so vom Unternehmen gewünscht. Muss ich wohl bei HR nachfragen ob und wie das geht.
Mai bis August hättest Du dann ja Anspruch auf Urlaub aus der Vollzeit.
Warum verlängerst du nicht einfach deine Elternzeit bis zum 04.05.24?
Dann sparst du dir die Urlaubstage auf.
Fände ich die einfachste Lösung.
Du kannst die EZ verlängern, dass darf der AG nicht ablehnen.
Spar doch deinen Urlaub auf.