Beschäftigungsverbot Produktion

Hey ihr lieben,

Bin in der Produktion tätig, muss daher auch schwer tragen mich viel bücken. Stehe auch 8 Stunden am Tag und muss mit Ethanol, Kunststoff partikeln und Lärm zusammen arbeiten. Psychisch bin ich auch schon seit einer weile angeknackst, da wir sehr viel arbeit (teilweise auch für 2 Mitarbeiter) erledigen.

Bin aktuell in der 5SSW, bin noch krank geschrieben 3 Wochen bis ich meinen Termin bei der Frauenärztin habe. Denkt ihr das sind Gründe für ein Beschäftiungsverbot? Habe Angst das meinem Baby etwas passieren kann…

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es gibt zwei Gründe für ein BV

Einmal vom Arzt, trifft bei dir was aus deinen Schilderungen hervorgeht erstmal nicht zu oder dann eben vom Arbeitgeber. Und das wäre der Punkt an dem du anknüpfen kannst

Dein AG muss bei Bekanntwerden der SS eine Gefährdungsbeurteilung machen. Eignet sich der Arbeitsplatz entsprechend der Richtlinien des Mutterschutzgesetzes gibts kein BV - korreliert es und er kann dir keinen anderen Arbeitsplatz anbieten, dann muss er dich ins BV schicken, bspw. Dämpfe durch Ethanol oder Lautstärke in der Produktion, zu schwer heben / schieben usw.

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Ich weiß du kennst dich damit wahrscheinlich auch nicht so aus aber wie ist es wenn er mir einen anderen Arbeitsplatz organisiert an dem man weniger verdient, bleibt die Bezahlung gleich wie bisher?

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Finanziell darf dir kein Nachteil entstehen

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Dein Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen ob dein Arbeitsplatz noch geeignet ist, was bei dir ja nicht zutrifft, d.h. muss er dir eine geeignete Arbeitsstelle anbieten, z.b. im Büro. Wenn es die Möglichkeit nicht gibt muss er dich freistellen. Also ein Bv vom Arbeitgeber. Vom Arzt bekommst man eins wenn Mutter oder Kind medizinisch irgendwie in Gefahr sind was hier nicht zutrifft im Moment.

Liebe Grüße

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Super, danke dir.

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Sag deinem AG bescheid, dann kann er sich an die Mutterschutzrichtlinien halten.

LG

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Das klingt auf jeden Fall nach einer ungeeigneten Arbeitsumgebung.

AU geht vor BV. Solange du noch krankgeschrieben bist, kannst du nicht ins BV gehen. Erst wenn du arbeitsfähig bist, greift es. Du kannst Die Zeit der AU aber schon nutzen und deinem AG Bescheid geben, so dass er die Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes schon machen kann und ggf. nach alternativer Arbeit schauen kann. Hat er die nicht, schickt er dich ins BV. Dann ist zum Ende deiner AU schon alles geregelt.

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Vielen dank. Ja werde ihm nächste Woche aufjedenfall Bescheid geben. 😊