Urlaub während Elternzeit

Hallo , gibt es ein Gesetz was folgendes bestätigt:

Mein Mann nimmt für Lebensmonate Elternzeit, geplant ist aktuell das er vom 20.05 - 19.06 und vom 20.10-19.11 Elternzeit nehmen möchte.


Da er dann ja keinen vollen Kalendermonat fehlt, darf ihm auch nichts vom Jahresurlaub abgezogen werden , oder ?

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Ja richtig. Ihm darf kein Urlaub gekürzt werden.

PS: Falls das Kind nach dem 01.04 kommt ist die Konstellation nicht möglich.

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Doch es wird nachdem 01.04 geboren. Aus dem Grund verschiebt er den zweiten Monat auf den Zeitraum wenn ich kein Elterngeld mehr beziehe.

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Dann passt es =)