Elterngeld und Mutterschaftsleistung bzw. AG-Zuschuss bei 2. Kind

Hallo

ich bin derzeit noch in Elternzeit meines 1. Kindes (ET 4/22; Elternzeit läuft bis 03/25)..
Vor dieser Elternzeit war ich Vollzeit beschäftigt und hatte ein Kleingewerbe (ca. 300 € Jahresumsatz). Das Kleingewerbe hatte ich während des Eltergeldbezugs pausiert, im Anschluss in 2022 einen Umsatz im unteren drei stelligen Bereich und in 2023 im mittleren vierstelligen Bereich.

Nun bin ich erneut schwanger (voraussichtlicher ET Ende Juli 2024). Auch in 2024 beabsichtige ich noch bis Mai mein Kleingewerbe beizubehalten (voraussichtlicher Umsatz unterer vierstelliger Bereich).

Verstehe ich richtig, dass ich aufgrund meines Kleingewerbes den gleichen Anteil an Elterngeld bekomme, wie vor der 1. Geburt?

Und wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss bzw. die Mutterschaftsleistung? Macht es Sinn, die Elternzeit zum 15.6.24 zu beenden, damit ich den "vollen" Arbeitgeberzuschuss und die Mutterschaftsleistung beziehen kann?
Eine Teilzeitbeschäftigung im Angestelltenverhältnis besteht bisher nicht und beabsichtige ich auch nicht.

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

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Hi, ja genau du kannst verschieben und bist somit wieder bei dem Bemessungszeitraum 01/2021 bis 12/2021

Ja es ist sinnvoll die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden. Du erhältst dann den gleichen, oder falls es zwischenzeitlich eine Gehaltserhöhung gab, den höheren Arbeitgeberzuschuss.

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Vielen lieben Dank Blume-007 :)