Hallo zusammen,
ich hatte leider in der 41+3 SSW eine stille Geburt. Aktuell bin ich noch krankgeschrieben. Mein Mann und ich denken bereits über eine erneute Schwangerschaft nach. Ich frage mich nun, wie die Elterngeld Berechnung beim nächsten Kind aussehen würde, wenn ich aktuell Krankengeld beziehe. Würden die Monate mit dem Bezug von Krankengeld ausgeklammert werden? Die aktuelle Krankschreibung erfolgt noch wegen der psychosomatischen Belastung nach der stillen Geburt. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank.
Elterngeld Berechnung nach Krankengeld
Hallo,
Erstmal mein herzliches Beileid zu eurem Verlust.
Ich bin kein Experte, aber ich meine, dass bei Bezug von Langzeitkrankengeld (>6 Wochen), die Bezugsmonate als Null-Monate eingehen und nicht ausgeklammert werden. Besser wäre eine erneute Krankschreibung aus einem anderen Grund oder ein Wiedereistieg ins Arbeitsleben.
Ich wünsche euch alles Gute und dass du schnell wieder schwanger wirst (ich weiß aus eigener Erfahrung wie sehr eine erneuten, erfolgreiche Schwangerschaft helfen kann).
Lg, babyelf (16+1) mit 👧🏻🧑🏻 an der Hand und ⭐⭐⭐👼🏻⭐⭐⭐ im Herzen
Hallo Jasmin ❤️, erstmal mein aufrichtiges Beileid zu diesem schrecklichen Verlust 🥺.
Ich habe auch dieses Problem. Ich bin in meiner ersten SS an Brustkrebs erkrankt und war seitdem durch die lange Chemotherapie, OP, Bestrahlung krank geschrieben. Ich bin nun glücklicherweise nochmal schwanger geworden und habe mich deshalb an eine Beratungsstelle gewendet. Die haben mir empfohlen so schnell wie möglich aus dem Status „krank“ raus zu gehen und erstmal alten Urlaub abzufeiern und danach ggf. Beschäftigungsverbot, falls arbeiten noch nicht geht. Alle Monate bei Langzeiterkrankung laufen mit 0 durch. Bei mir hat es sich aber schnell erledigt weil ich eine befristete Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen habe.
Alles Gute dir 😘
Euer Verlust tut mir sehr leid.
Lass dir bitte von den Ärzten, die dir die jetzigen AUs im Krankengeldbezug ausgestellt haben, ein Attest geben, auf dem eindeutig steht, dass die AUs SCHWANGERSCHAFTSBEDINGT waren.
Dann können diese Monate (meines Wissens nach) ausgeklammert werden.
Die AU hat aber nichts mit der Schwangerschaft zu tun, hat sie doch selbst gesagt.
Ich habe angenommen, die aktuelle AU sei aufgrund der stillen Geburt. Dann würde, meines Wissens nach, gelten, was ich schrieb.