Hallo ihr Lieben,
ich hab im Februar 21 und September 22 meine beiden Töchter zur Welt gebracht. Seit August 20 war ich im Beschäftigungsverbot + Elternzeit. 1. Arbeitstag nach krankschreibung war jetzt am 08.01.24.
Nun ja... da mein Mann selbstständig in Voll-Vollzeit ist, kümmere ich mich hauptsächlich um die Kinder, Haushalt etc. Völlig ok so!!
Nun sprach ich meine Chefin an, dass ich gerne auf teilzeit heruntergehen will/muss um Alles unter einen Hut zubekommen. Zudem kommt, dass die Kita immer Mittwochs um 15 Uhr schließt - ich aber Arbeitszeit bis 16 Uhr habe.
Sie war völlig empört darüber, dass ich mit den Stunden heruntergehen will und darum bat, mit der Stundenreduzierung Mittwochs um 14 Uhr gehen zu dürfen. Sie wimmelt mich sofort ab und war genervt. Sie sagte mir in einem sehr abfällig Ton "Du kannst ja runtergehen mit den Stunden wenn du meinst. Teilzeitkräfte bringen mir REIN GARNICHTS und... um 14 Uhr lass ich dich trotzdem nicht gehen. Du kannst morgens später kommen, musst aber dennoch bis 16 Uhr bleiben."
Jetzt bin ich super verunsichert. Mein Arzt riet mir, aufgrund meiner starken Neurodermitis und Ekzeme (blutend, entzündet) mich vorerst wieder krankschreiben zu lassen, um mir in dieser Zeit etwas Neues und passendes zu suchen und meine Haut wieder in den Griff zubekommen. Ich bin Erzieherin, derzeit an einer Grundschule..
Ich bin total verunsichert aufgrund der Reaktion meiner Chefin. Was haltet ihr davon? Würdet ihr dem Rat des Arztes folgen?
Vielen Dank!😵💫😔🌸
Chefin stellt sich quer... verzweifelt!
Ich würde diese Diskussion hier mal unterbrechen! Geht es denn hier wirklich um fristgerecht und formgerecht gestellte Anträge?
Liebe TE, zwei Dinge von mir:
1. wenn sich deine Chefin trotz der genannten Gründe querstellt solltest Du dringend hinterfragen, ob das tatsächlich der AG ist, bei dem du als Mutter tätig sein möchtest
2. Pädagogen werden ÜBERALL und auch in Teilzeit mit Kusshand gegen teilweise fürstlicher Bezahlung genommen! Schreibe am WE 3 Bewerbungen und Du wirst zeitnah eine gute und für dich zufriedenstellende neue Arbeit finden
***Ende***
Dass die Arbeitszeit in der Betreuung einer OGS bis 16 Uhr ist, ist nachvollziehbar. Dann musst du gucken, wie du das regelst.
Du unterliegst einem Irrtum. Deine Chefin muss dir nicht mit einem Teilzeitantrag kommen.
Du stellst schriftlich einen Antrag auf Stundenreduzierung mit genauem Stundenumfang und genauer Verteilung, Uhrzeiten etc.
Und dann abwarten. Wird der abgelehnt und die Voraussetzungen sind aber gegeben, dann kannst du das einklagen. Und solltest es auch!
Das habe ich, sowohl per Mail als auch per Post. Mit dem genauen Datum ab wann, mit welchem Stundenumfang und wie ich gerne arbeiten wollen wuerde. In form eines eigenverfassten Schreibens!!!!
Dies wurde, wie du ja lesen kannst "abgelehnt" telefonisch und auch später per Post, mit dem Verweis, dass ich einem extra dafür vorgesehenen Antrag bei meiner Chefin vor Ort stellen muss. Um diesen bat ich MEHRMALS, seit der Geburt meiner zweiten Tochter.
Dann einklagen.
Wenn die OGS bis 16.00 Uhr arbeitet dann ist die Kernbetreuungszeit der Kinder ja zwischen 13.00 und 16.00 Uhr. Natürlich bringst du ihr nichts wenn du um 14.00 Uhr gehst. Das finde ich logisch und wäre doch so fair mir was passendes zu suchen, Erzieher werden doch überall gesucht. Wenn du im öffentlichen Dienst arbeitest kannst du dich doch auch problemlos versetzen lassen, die Stadt hat doch viele Kitas
Ich finde nicht, dass das etwas mit "fair" sein zutun hat, mir etwas Neues zu suchen - wenn sie einer Kollegin einen Tag frei gewährt um HUNDE zu betreuen!! Mir aber jegliche Möglichkeit verwehrt um KINDER zu betreuen.
Teilzeit heißt aber nun mal nicht Wunscharbeitszeit. Sie könnte dir auch vormittags frei gewähren und dich nachmittags einsetzen. Das wäre rechtlich völlig in Ordnung
Frag einfach in der Kita Deiner Kinder, ob die noch eine Erzieherin suchen .
Also Scherz beiseite, welche Kita sucht denn gerade KEINE Erzieher? Du findest doch locker innerhalb einer Woche eine Stelle, bei der die Arbeitszeiten passen. Wozu Lebenszeit verschwenden? Und auch da gibt es Stellen im ö.D.
LG