Urlaubsanspruch Mutterschutz / Elternzeit

Ich fange bald wieder an zu arbeiten und habe eine Frage bezüglich Urlaubsanspruch.
Bekomme ich einen Urlaubsanspruch, wenn ich im Mutterschutz bin, während der Elternzeit? Also um konkret zu sein, nach Kind 1 bin ich in Elternzeit gegangen und während dessen wieder schwanger geworden. Meine Elternzeit hat doch dann mit dem beginnenden Mutterschutz geendet. Dieser ging über drei volle Kalendermonate. Für diese Zeit gelte ich als Angestellt oder? Dann müsste ich dann doch auch für diese Zeit Urlaubsanspruch haben?
Klingt irgendwie falsch, aber so lese ich das aus dem Internet raus.

Auch für mein erstes Kind, war ich im Januar und Februar noch in Mutterschutz, bevor meine Elternzeit anfing. Dafür bekomme ich doch dann auch noch den Resturlaub aus Januar und Februar?

Kann das richtig sein, ich hätte den Urlaub ja gar nicht nehmen können. Ich war ja in Mutterschutz. Wisst ihr wie ich das meine?

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Du hast das genau richtig verstanden! So lange dein AG dir nicht schriftlich den Urlaub für die Elternzeit für jeden vollen Kalendermonat um 1/12 kürzt, hast du da auch Urlaubsanspruch. Das kann aber schon im Arbeitsvertrag festgehalten sein, also die Kürzung, da würde ich noch mal schauen.

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Ergänzung: Oder, falls vorhanden, im Tarifvertrag

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Ja, das meinte ich damit auch eingeschlossen. Danke

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Hast du deine Elternzeit denn für den Mutterschutz aktiv beendet und entsprechend auch Mutterschaftsgeld von der KK und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten? Automatisch passiert das Emde der EZ zum Beginn den neuen Mitterschutzes nicht, soweit ich weiß.

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Habe es nicht aktiv beendet. Aber für die Zeit Geld von der Kk bekommen. Ob Lohn muss ich nochmal nachsehen. Ich dachte ehrlich gesagt schon. Bin mir aber gerade unsicher.
Für mein erstes Kind, war ich aber noch nicht in Elternzeit. Da kam ja erst mit Ende des Mutter Schutzes.

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Ja, für das erste Kind hattest du im Mutterschutz definitiv Urlaubsanspruch...in meinem Beitrag meinte ich das auf den Mutterschutz für das zweite Kind bezogen.

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Wenn Du die Elternzeit für den Mutterschutz von Kind zwei nicht beendet hast, hast Du für diesen Zeitraum meines Wissens keinen Urlaubsanspruch. Du warst ja in Elternzeit.

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Ja aber auch, wenn ich in der Zeit Geld vom Arbeitgeber bekommen habe? Als Leistung zum Mutterschutz.

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Das wird er ja nicht einfach so gemacht haben. Also wirst Du wohl irgendwie die Elternzeit beendet haben.