Bei 2800 Netto 42 Stunden Woche.
Bleibt trotzdem der Selbstbehalt von 1400 oder geht der Mindestunterhalt für die Kinder vor?
Die Kinder sind zwischen 8 und 16.
Unterhalt für 4 Kinder
Der Selbstbehalt bleibt bestehen. Das netto wird davor noch bereinigt.
Der Selbstbehalt kann auch noch erhöht werden, z.B. um berufliche Ausgaben oder erhöhte Wohnkosten. Es besteht aber, bei vorliegen der Voraussetzungen, ggf. die Möglichkeit aufstockend Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Durch die "hohen" Unterhaltsbeträge sind die wenigstens bei 4 Kinder in der Lage voll Unterhalt zu zahlen. Gerade wen die Kids größer sind und bereits in der 2. und 3. Altersstufe. Wenn du 2 Kinder in der 2. Altersstufe (6-11) und 2 Kinder in der 3. (12-17) hast, sind es alleine Unterhaltsvorschussleistungen in Höhe von knapp 1400 €. Und UV ist weniger als regulärer Unterhalt. Der wäre in der untersten Stufe schon knapp 1900€.
1900 Euro in der untersten Stufe sind bei Selbstbehalt von 1400 nicht möglich.
Die Mutter möchte aber das Geld entsprechend dem Alter der Kinder.
Was nun?
Daher die Frage ob es möglich ist dass die 1900 Euro für die Kinder höher priorisiert werden vor Gericht als der Selbstbehalt.
Es würden dann noch 900 Euro zum Leben bleiben und dann müsste der Unterhaltspflichtige Bürgergeld beantragen um auf das Selbstbehaltsniveau von 1400 Euro zu kommen.
Das wäre für den Steuerzahler womöglich günstiger als den Kindes Unterhalt aufzustocken.
Daher war ich mir nicht sicher...
Wenn du nicht den vollen Kindesunterhalt zahlen kannst, ist es ein Mangelfall. Von deinem Nettogehalt kannst du z.B. noch berufsbedingte Kosten und Altersvorsorge absetzen. Der Selbstbehalt bei Erwerbstätigen liegt bei 1.450 €.
Beispiel:
Netto: 2.800€
- Absetzen: 200€
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Bereinigtes Netto: 2.600 €
- Selbstbehalt: 1.450€
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= Verteilungsmasse: 1.150€
Diese 1.150€ würde man prozentual je nach Altersstufe auf die Kinder verteilen. Die Mutter kann dann evtl. noch Unterhaltsvorschuss erhalten.