Frage Elterngeld & Krankenheld während Bemessungszeitraum

Hallo ihr Lieben!
Werde nicht schlau, deshalb dachte ich, ich frage euch mal..
Also mein 2. Kind kommt Anfang Februar auf die Welt und ich fülle grad den EG Antrag soweit aus.
Kurz zur Situation: sie benötigen ja Abrechnung ab Januar 2023 - soweit so gut. Ich hatte leider letztes Jahr 3 Fehlgeburten hintereinander (12. SSW, 7. SSW & 6. SSW) bevor ich mit meinem jetzigen Regenbogenbaby schwanger war. Deshalb war ich krankgeschrieben von Ende Februar bis Ende Juni. Lohnfortzahlung ging bis Anfang April, ab da dann Krankengeld für April, Mai, Juni.
Diagnosen sind bis Mitte Juni eben „Missed Abortion“ und ab Mitte Juni mein Erbrechen, was echt ziemlich doll war.
Ab Juli begann dann mein BV.

Jetzt steht beim Antrag, ob ich Krankengeld aufgrund von Schwangerschaft erhalten habe - zählen die MA‘s dazu? Oder werden dann April, Mai & Hälfte Juni mit 0 berechnet? Fragen über Fragen… 😅 wenn es so wäre: okay, dann ist‘s halt so. Damit rechne ich ja schon ehrlich gesagt. Aber wenn’s nicht so wäre, dann wäre es ja gut zu wissen.

Danke falls ihr mir helfen könnt!
Liebe Grüße
Erdbeerkind

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§ 2b (1) S3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz löst deine Frage mMn sehr schnell.

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Die Monate vom Bezug des Krankengeldes werden ausgeklammert, da die Entgeltersatzleistung aufgrund der Verbindung mit einer Schwangerschaft nicht berücksichtigt wird.
Dein Bemessungszeitraum rückt also für die besagten 3 Monate nach vorn, sprich Entgeltbescheinigungen ab Oktober 2022.
Wärst du "nur so" krank gewesen, hätte man die 3 Monate mit 0 berechnet und die wären in die EG-Berechnung eingeflossen.

Bearbeitet von fragimal