Wann fristlose Kündigung nicht wirksam?

Es geht um meinen Sohn, der - m.E. zurecht - fristlos gekündigt wurde.

Ob der Betrieb über 10 MA hat weiß ich leider nicht, daher hilft mir Google nur bedingt.

Mein Sohn hat eine fristlose Kündigung nach ca 2 Jahren Betriebszugehörigkeit bekommen - ohne vorherige Abmahnung und ohne Nennung von Gründen.

Ist dies so okay?

Die Chefin schreibt in dem Kündigungsschreiben, dass sie den entstandenen Schaden (hier ist aber nicht klar, worum es sicht handelt) vom Lohn abzieht.

Mein Sohn kam eigentlich permanent zu spät, mal 5 Minuten, mal 10 - daher wundert mich eher, dass es die Chefin es so lange mit ihm ausgehalten hat.

Ich möchte eigentlich nur wissen, ob hier eine fristgemäße Kündigung nicht Vorrang hat bzw ob die fristlose Kündigung in dieser Form so Bestand hat.

Danke

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Dazu müsste man wissen, was er gemacht hat. Bei schwerwiegenden Verstößen (z.B. Diebstahl) ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich.

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Er sagt, es ist nichts vorgefallen.

Er ist "nur" ständig zu spät. Daher finde ich die Kündigung per se völlig verständlich, damit muss er klarkommen. Aber fristlos?

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Dann ist weder die fristlose noch die fristgerechte Kündigung zulässig. Er hätte vorher abgemahnt werden müssen.

Wie viele Mitarbeiter hat das Unternehmen? Dein Sohn sollte es dir sagen können.

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Für mich liest sich das eher so, als hätte Dein Sohn was gestohlen / mutwillig einen Schaden angerichtet. Für's Zuspätkommen hätte es erstmal Abmahnungen und eine fristgerechte Kündigung gegeben.
Bist Du sicher, dass Dein Sohn Dir nicht was verschweigt?

Grüsse
BiDi

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Nicht 100%, aber schon 90%. Dazu sind ihm die Dinge alle viel zu egal, als dass er zielgerichtet auf etwas oder jemanden losgehen würde.

Ihn "nerven" die Arbeitsbedingungen, weswegen er passiv aggressiv immer zu spät kommt (meine Einschätzung), und ja, das könnte schon in Richtung Arbeitsverweigerung gehen. Wie gesagt, die Kündigung an sich halte ich für völlig gerechtfertigt, aber die Form der fristlosen Kündigung finde ich fragwürdig.

Allerdings frage ich mich ja auch, ob ich mich da überhaupt noch reinhängen soll (er ist 20) oder ob er selbst klarkommen muss.

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Nein. Lass es. Seine Arbeit, seine Kündigung, sein Problem. Wenn Dein Problem ist, dass Du ihn dann zukünftig durchfüttern musst, Ruf die Chefin an und bitte sie um Tipps, wie man das mit dem Rausschmeißen durchzieht.

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Wie alt ist denn dein Sohn ?
Er kann dir doch sagen , wie viele MA das Unternehmen hat ? Nach 2 Jahren , wundert mich das schon ein wenig , das du über seine Arbeit nichts weißt wie z.B Mitarbeiteranzahl

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Grundsätzlich würde ich Kündigungsschutzklage einreichen. Aber es wäre natürlich sinnvoll, wenn dein Kind mal ehrlich wäre, denn dass an der Geschichte irgendwer lügt, ist doch klar:
- lügt der Arbeitgeber, ist die Kündigung nicht rechtens
- lügt dein Kind, muss er ja mutwillig Schaden verursacht haben; außerdem muss der Arbeitgeber schon für einigen Schaden selbst geradestehen und kann ihn nicht an seinen Mitarbeiter weitergeben.

Eine anwaltliche Vertretung wäre also dringend notwendig. Außerdem gibt es hier enge Fristen.

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Schon mit Blick auf eine mögliche Sperre beim ALG sollte Kündigungsschutzklage eingereicht werden, wenn angeblich nichts weiter (außer Unpünktlichkeit ohne Abmahnung!) vorgefallen ist.

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Wenn er echt nur regelmäßig zu spät kam, hätte er abgemahnt werden müssen. Kündigung also unwirksam. Hat er allerdings noch irgendwas gravierender angestellt und will es dir nur nicht sagen, hoffe ich, dass er zumindest bei seinem Anwalt ehrlich ist...

Beim zu spät kommen, fiel mir grad noch ein: hat er bei der Zeiterfassung geschummelt, also Stunden falsch aufgeschrieben, ist die fristlose Kündigung rechtens.

Bearbeitet von Isabelle1976
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Er muss nicht abgemahnt werden und die ob die Kündigung unwirksam ist kann nur das Arbeitsgericht feststellen.

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Bitte informiere dich richtig, bevor du andere belehrst. Selbstverständlich wäre hier vorher eine Abmahnung notwendig gewesen.

Nur eine von unzähligen Quellen, wenn du mir nicht glaubst:

https://m.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Verhaltensbedingt.html

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Wie alt ist dein Sohn?

Was möchte dein Sohn?

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Vielen Dank für alle eure Antworten.

Wir haben noch viel gesprochen - er sagt, er sei weder ausfällig noch übergriffig gewesen, habe nichts mitgehen lassen und auch nichts mutwillig zerstört. Ebenso gäbe es eine elektronische Zeiterfassung.

Er hat das Ganze seiner Rechtsschutz gegeben, aber nur, um möglicherweise eine ALG I Sperre zu vermeiden. Die Kündigung ist für ihn okay (grrrr). Und er würde zumindest gern wissen, was der Schaden ist, den die Chefin ihm vorwirft.

Was und wir er jetzt weiter verfährt muss er selbst klären.

Danke für eure Anregungen!