Hallo!
also, ich werte gerade den Urlaub unserer MA aus. Jetzt stellt sich mir die Frage:
Einer der Kollegen hat einen anerkannten Behinderungsgrad von 30% - steht ihm bei diesem Behinderungsgrad auch bereits der Zusatzurlaub (5 Tage) nach § 125 SGB IX zu?
Ich kann im Netz leider nicht viel dazu finden. Nur, dass es diesen Zusatzurlaub für Schwerbehinderte gibt - aber nicht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (z.b. dem AG bekannt, dass Behinderungsgrad besteht od. prozentuale Behinderungsmindestgrenze).
Könnt ihr mir helfen?
Vielen Dank!
Kim
Behinderung 30% - anspruch auf Zusatzurlaub?
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Mein Vater bekam den Zusatzurlaub nachdem er seine 50% (bzw. die dabei gleichgestellten 80%) bekam. Frag doch mal auf der Versorgungskasse nach.
LG sissy
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hallo sissy!
danke für deine antwort!
gruß
kim
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Nein, mit 30 % gibt es nicht mehr Urlaub.
Man kann sich gleichstellen lassen, wenn man 30 % hat. Das geht aber nur, wenn man mind. 18 Stunden pro Woche arbeitet.
Vorteil ist z. B. dass man einen besonderen Kündigungsschutz hat.
Aber mehr dazu lies mal hier:
http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html
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hallo malawia!
danke! das war ein super link! jetzt kann ich weiterarbeiten!
gruß
kim