Frage zu EG-Bezug als Beamtin

Hallo liebes urbia-Forum,

ich bin derzeit in der 21. SSW, mein vsl. Entbindungstermin ist der 31.05.2024.

Ich habe nun schon einige Fallkonstellationen zum Elterngeldbezug gelesen, aber kann mir für meine Situation trotzdem noch keinen richtigen Reim darauf machen.

Ich möchte gern direkt nach dem - sich an die Geburt anschließenden - Mutterschutz meinen Resturlaub aus 2023 bzw. anteiligen Urlaubsanspruch aus 2024 nehmen. Hintergrund ist, dass ich von meinem Arbeitgeber eigentlich monatsweise eine Inflationsausgleichprämie bis Oktober 2024 gezahlt bekomme, die ich dann beim Bezug von Elterngeld einbüßen würde. Diese monatliche Prämie wird wirklich nur ausgezahlt, wenn in dem jeweiligen Monat ein Arbeitsverhältnis UND Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Somit möchte ich möglichst noch die Zahlung für den Monat September 2024 in Anspruch nehmen.

Ich habe mir folgendes vorgestellt, wenn man jetzt mal vom ET 31.05.2024 und von keinem früheren ET ausgehen würde:

- Juni + August 2024 (1. + 2. Lebensmonat) Mutterschutzfrist mit Weiterzahlung des Entgelts + Inflationsausgleichprämie durch den Arbeitgeber (bin Beamtin, daher bekomme ich weiter meine Bezüge im MuSchu) = 2 EG-Basismonate werden für mich angerechnet und mein Mann würde 1 Monat Basis-Elterngeld beziehen

- September 2024 Inanspruchnahme des Resturlaubs aus 2023 bzw. von Urlaub aus 2024
FRAGE: wie würde dieser Monat sich auf den Elterngeldbezug auswirken und könnte hier mein Mann seinen zweiten Monat EG-Basis nehmen, da ich ja offiziell kein EG beziehe?

- ab Oktober 2024 (4. LM) würde ich Basis-EG beziehen bis Mai 2025, sodass ich dann 10 EG-Basis-Monate bis dahin aufgebraucht habe ( 2 MuSchu-Monate sowie 8 Monate von Oktober 2024 bis Mai 2025)

- ab Juni 2025 würde ich die noch 2 übrigen EG-Basismonate auf EG-Plus aufteilen, sodass mir 4 EG-Plus Monate bleiben -> somit EG-Plus-Bezug von Juni 2025 bis September 2025; ggf. Zuverdienst in Teilzeit…

So hätten wir unsere insgesamt 14 EG-Basismonate verteilt.

Wäre dies so möglich oder wird der Monat, in welchem ich gerne noch Urlaub nehmen möchte, auf den Elterngeldbezug angerechnet?

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen oder es gibt hier jemanden, der Beratungen anbietet? Ich bin sehr dankbar für jede Hilfe.

Liebe Grüße

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Ich habe versehentlich den Monat Juli 2024 außer acht gelassen, sodass sich der Sachverhalt hinsichtlich der Monate wie folgt ändert :-)


Ich möchte gern direkt nach dem - sich an die Geburt anschließenden - Mutterschutz meinen Resturlaub aus 2023 bzw. anteiligen Urlaubsanspruch aus 2024 nehmen. Hintergrund ist, dass ich von meinem Arbeitgeber eigentlich monatsweise eine Inflationsausgleichprämie bis Oktober 2024 ausgezahlt bekomme, die ich dann beim Bezug von Elterngeld einbüßen würde. Diese monatliche Prämie wird wirklich nur ausgezahlt, wenn in dem jeweiligen Monat ein Arbeitsverhältnis UND Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Somit möchte ich möglichst noch die Zahlung für den Monat August 2024 in Anspruch nehmen.

Ich habe mir folgendes vorgestellt, wenn man jetzt mal vom ET 31.05.2024 und von keinem früheren ET ausgehen würde:

- Juni + Juli 2024 (1. + 2. LM) Mutterschutzfrist mit Weiterzahlung des Entgelts + Inflationsausgleichprämie durch den Arbeitgeber (bin Beamtin, daher bekomme ich weiter meine Bezüge im MuSchu) = 2 EG-Basismonate werden für mich angerechnet und mein Mann würde 1 Monat Basis-Elterngeld beziehen

- August 2024 Inanspruchnahme des Resturlaubs aus 2023 bzw. von Urlaub aus 2024
FRAGE: wie würde dieser Monat sich auf den Elterngeldbezug auswirken und könnte hier mein Mann seinen zweiten Monat EG-Basis nehmen, da ich ja offiziell kein EG parallel beziehe?

- ab September 2024 (4. LM) würde ich Basis-EG beziehen bis April 2025, sodass ich dann 10 EG-Basis-Monate bis dahin aufgebraucht habe ( 2 MuSchu-Monate sowie 8 Monate von September 2024 bis April 2025)

- ab Mai 2025 würde ich die noch 2 übrigen EG-Basismonate auf EG-Plus aufteilen, sodass mir 4 EG-Plus Monate bleiben -> somit EG-Plus-Bezug von Mai 2025 bis August 2025; ggf. Zuverdienst in Teilzeit…

So hätten wir unsere insgesamt 14 EG-Basismonate verteilt.

Wäre dies so möglich oder wird der Monat, in welchem ich gerne noch Urlaub nehmen möchte, irgendwie auf den Elterngeldbezug angerechnet?

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen oder es gibt hier jemanden, der Beratungen anbietet? Ich bin sehr dankbar für jede Hilfe.

Liebe Grüße