Berechnungsgrundlage Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen,

Heute brauche ich mal Rat, kennt sich jemand mit dem Beschäftigungsverbot gut aus?

Das ist die Situation: ich war von 15.08.21 bis 31.12.23 in Elternzeit. Vom 01.07.23-31.10.23 und 01.12.23-31.12.23 habe ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet, 12 Wochenstunden.

Ich bin aktuell wieder schwanger in der 25. Woche, nun steht ein Beschäftigungsverbot im Raum aufgrund gesundheitlicher Gründe.

Eigentlich war ab 01.01. eine Arbeitszeit von 16 Stunden vereinbart.

Normal ist die Berechnungsgrundlage für das Beschäftigungsverbot ja die letzten drei Monate. Ich habe aber auch schon gelesen, dass dort die Elternzeit unter gewissen Vorraussetzungen nicht angerechnet wird.

Kann jemand helfen und Licht ins Dunkel bringen? 🙈

Vielen Dank und liebe Grüße

1

Dir steht das Entgelt für die vereinbarte Stundenzahl zu.

2

Danke schön 🤗