Guten Morgen ihr Lieben,
Kind 1 geboren im März 2021 Elternzeit für 2 Jahre angemeldet, dann aber unterbrochen im Mai 2022 für Mutterschutz für Kind 2 geboren im Juli 2022.
Neue Elternzeit auf 2 Jahre für Kind 2 angemeldet bis Juli 2024.
Nun möchte ich gleich im Anschluss an die EZ von Kind zwei im Juli 2024 um ein weiteres Jahr verlängern.
Wie gehe ich am besten vor? Welche Frist muss ich beachten?
Für Kind 1 habe ich ja ca. 14 Monate EZ verbraucht. Von Kind 2 dann volle 24 Monate. Das letzte Jahr von Kind 2 würde ich mir gerne für die Einschulung aufheben.
Wenn ich aber von Kind 1 ein weiteres Jahr EZ ab Juli nehmen möchte, muss der AG zustimmen, richtig?
Wenn ich das letzte Jahr von Kind 1 nehmen würde, dann nicht?
Kind 1 wäre im Juli 2024 dann 3 Jahre alt? Muss ich dann die 13 Wochen vorher Frist beachten oder gelten da auch die 7 Wochen?
Möchte nichts verschenken oder verpassen 🙈
Vielen Dank für eure Tipps 🫶
Frage zu Elternzeit Verlängerung
Hi,
unabhängig was besser oder schlechter ist, ist es glaube ich wichtig für das Kind EZ zu beantragen, das den vorrangigen Betreuungsbedarf hat, falls es mal zu einer Prüfung kommt. D.h. u Könntest nicht EZ von Kind 1 für die Einschulung von Kind 2 benutzen und umgekehrt.
Des Weiteren muss man Fristen ja nicht ausreizen, d.h. du könntest ja auch schon jetzt oder jetzt bald, die Verlängerung einreichen, wenn feststeht, wie du es machen möchtest.
Hast du Bedenken, dass dein AG eine Verlängerung ablehnen könnte?
VG, Shannyo
Wer prüft das denn für welches Kind ich EZ nehme? Kommt da mein Chef vorbei und schaut sich das ganze an? 😂
Jetzt habe ich ja auch EZ von Kind 2, betreue aber gleichzeitig Kind 1…
Das Verhältnis ist, würde ich sagen normal. Weder mega gut, noch schlecht.
Ich würde eigentlich am liebsten die restlichen 10 Monate vom angebrochenen 2ten EZ Jahr von Kind 1 nehmen. Bin aber nicht sicher ob dieser Verlängerung der AG eben zustimmen muss.
Dann mach das doch, oder warum hast du Angst, dass dein AG das ablehnen könnte? Wenn man ein normales Verhältnis hat, dann lehnt der AG doch im Normalfall nicht ab, insbesondere wenn du das nicht auf den letzten Drücker beantragst ?
VG, Shannyo