In Elternzeit kündigen

Ich befinde mich noch über ein Jahr in Elternzeit. Ich arbeite Teilzeit in Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber - bisher befristet. Mein ursprünglicher AG hat dem nur widerwillig zugestimmt.
Mein neuer AG hat mir vorzeitig einen unbefristeten Vertrag angeboten - von ihm aus ab sofort. Aus diversen Gründen will ich das Angebot annehmen. Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Bevor der befristete Vertrag ausläuft, wären diese 6 Monate auch um. Allerdings bekomme ich mit dem neuen Vertrag gleichzeitig eine Gehaltserhöhung. Daher ist meine Frage:

Ist Elternzeit vorzeitig zu beenden, die bessere Wahl? Dann könnte ich zum Ende der Elternzeit kündigen. Richtig? Dazu muss der AG aber zustimmen. Richtig? Ich habe dazu keine genauen Fristen gefunden. Was gilt da?

Und wie verhält es sich mit meinem Resturlaub? Wird der ausgezahlt?

Vielen Dank für eure Hilfe bei dem verwirrenden Thema.

1

Hey,

Also du kannst und solltest fristgerecht kündigen. Wenn in deinem Vertrag eine Frist von 6 Monaten vereinbart ist, gilt auch die. Zusätzlich kannst du in deinem Kündigungsschreiben um eine Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt bitten, dem muss dein alter AG zustimmen. Wenn ihr nicht im Bösen miteinander seid, sehe ich keinen Grund, dass er da nicht zustimmt, weil du bist als Arbeitskraft ja eh nicht verfügbar, warum also darauf bestehen, dass du auf dem Papier nich weitere 6 Monate da bist?

Deine Elternzeit endet mit dem Beschäftigungsverhältnis mit deinem alten AG, da man Elternzeit immer nur in einem Arbeitsverhältnis nehmen kann. Hast du EZ übrig, kannst du die mit den entsprechenden Fristen bei deinem neuen AG anmelden, z.B. weil du weiterhin für einen bestimmten Zeitraum in Teilzeit arbeiten willst.

Wie das mit dem Resturlaub ist, weiß ich nicht, ist aber bestimmt verhandelbar. Möglichkeiten könnten sein a) auszahlen lassen, b) die EZ vorzeitig beenden und den Resturlaub bis zur Kündigung nehmen. Aber vielleicht kennt sich da wer aus.

VG, Shannyo

2

Super, danke schon mal für die Auskunft. Ich hatte noch nie mit Kündigen zu tun, das ist komplettes Neuland.

Ich schreibe also eine Kündigung und bitte gleichzeitig um eine frühere Auflösung des Vertrags.
„Hier ist kündige ich fristgerecht zum…. Ich bitte um einen Vorschlag zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu einem früheren Zeitpunkt“?

Und wenn ich das richtig verstehe, wäre die zweite Lösung, was den Urlaub angeht, total sinnlos für mich, oder hab ich was nicht bedacht?

Mein Arbeitgeber hat viel getan, um mich zu überreden, bei ihm Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Als ich aus organisatorischen Gründen (Zeiten nicht vereinbar mit Kinderbetreuung) abgelehnt habe, hat er eben in der Zustimmung zur Teilzeit in Elternzeit betont, dass die Zustimmung einmalig ist, und er nicht noch mal zustimmen wird, wenn ich nach Ablauf der Befristung noch mal anfrage. Keine Ahnung, ob er mir da aus Boswillen Steine in den Weg legen will.

3

hey,

zum thema Urlaub noch nehmen. Naja wenn du Urlaub hast, bist du ja angestellt und Urlaub ist ja bezahlt, d.h. du würdest in dem Monat noch Gehalt bekommen.

Ich würde da vielleicht auch ins Kündigungsschreiben iwas reinschreiben a la. "Bitte lassen Sie mich wissen, wie mit dem Resturlaub verfahren werden soll." Dann muss der AG erstmal nen Vorschlag machen.

So, wie du es schreibst, denke ich nicht, dass dein AG dir Steine in den Weg legen will, daher würde ich jetzt erstmal davon ausgehen, dass beide Parteien das Arbeitsverhältnis professionell beenden wollen.

Liebe Grüße, Shannyo

weitere Kommentare laden
6

Warum genau willst du denn früher kündigen als nötig? Was bringt es dir früher aus dem alten Vertrag raus zu sein? Würdest du dann schon eher beginnen mehr Stunden über 30 oder 32 Std/Woche zu arbeiten?

Ist die aktuelle Teilzeitbeschäftigung denn sozialversicherungspflichtig oder nur ein Minijob? Denn wenn es nur ein Minijob ist würde ich beim alten AG nicht zu einem früheren Zeitpunkt kündigen als nötig. Denn mit den Vertrag endet dann die Elternzeit und damit auch die beitragsfreie Krankenversicherung in Elternzeit.
Wenn du aber auch aktuell schon sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, ist das nicht relevant.

Und dann, genau, kannst du das so schreiben „Hiermit kündige ich fristgerecht zum xx. Da ich mich aktuell ohnehin in einem inaktiven Arbeitsverhältnis befinde, wäre ich dankbar wenn Sie einer Beendigung des Arbeitsverhältnis, abweichen von der vertraglich vereinbarten Frist, bereits zum xx zustimmen würden. Hierzu bitte ich um schriftliche Bestätigung. In diesem Zuge bitte ich auch um einen Vorschlag zum Umgang mit dem Resturlaub.“

7

Ich arbeite 32 Stunden, dabei bleibt es auch. Ich dachte, ich könne kein Arbeitsverhältnis haben, das über meine Elternzeit hinausgeht. Der aktuelle Vertrag würde ja innerhalb der Elternzeit erlöschen, mir war nicht klar, dass das gar nicht relevant ist.
Dann hab ich ja alle Zeit der Welt, wenn ich trotzdem schon früher den neuen Vertrag unterschreiben kann.

Danke für die Formulierungshilfe, werd ich genau so machen! Merci!