Habe kein Arztzeugnis..brauche HILFE!!

Hallo zusammen
Ich arbeite 3 Tage die Woche. Mo, Di & Do.
Im Dezember war ich krank. Ging aber nicht direkt zum Arzt, da mein Arbeitgeber erst nach 7 Tagen ein Zeugnis sehen will und weil es einfach eine Grippe war, die Geduld brauchte.
So ich war Di und Do nicht bei der Arbeit. Bis dahin also 2 Arbeitstage und 4 Wochentage. Am Montag ging ich dann zur Arbeit, weil ich einen wichtigen Termin hatte. Am Mittag schickte mich meine Kollegin nachhause mit der Begründung ich solle mich noch ein wenig erholen. Ich dachte bis dahin, dass ich kein Arztzeugnis brauche, da ich ja am Montag wieder arbeiten möchte. Am Dienstag habe ich mich auch nochmals erholt, aber wenige Sachen im HomeOffice erledigt. So nun mein Problem: Unser Personalchef möchte nun mein Arztzeugnis von Dienstag bis Dienstag sehen und ich habe keines. Kann ich das nun damit begründen, dass ich am Montag ja wieder bei der Arbeit war? Zwar nur halbtags, aber ich war da.
Ich habe total Panik, da ich nicht weiss, ob ich rückwirkend ein Zeugnis bekomme…oh mann

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Rückwirkend ist ja schon eher schwierig 🙈
Wie war denn offiziell deine Arbeit. Hattest du dich Montag wieder gesund gemeldet - warst du eingeloggt oder wie funktioniert das bei euch? Warst du danach krank nach Dienstbeginn?Warst du Dienstag offiziell krank oder im Homeoffice?
Es ist schwierig was dazu zu sagen, wenn man eure genauen Regelungen nicht kennt.
Natürlich hat ein Kollege, der dir gleich gestellt ist, dir nicht zu sagen was du tun oder lassen sollst - das war ja nur sein Vorschlag.
Wenn dein Personalchef einen Grund sucht, dich abzumahnen wird er wohl alles dafür tun. Ansonsten solltest du dir wohl einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen

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Also Montag war ich wieder da. Allerdings nur bis Mittag.
Ich dachte halt, dass man nur ein Arztzeugnis zeigen muss, wenn man 7 Tage am Stück fehlt.

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Keine meiner Fragen beantwortet 🙈
Du warst ja Montag immernoch krank, wenn du krank gegangen bist. Deswegen wollte ich wissen wie das alles bei euch läuft

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Da hilft nur zum Arzt zu gehen und es zu probieren. Die Richtlinien der GKV lassen in Ausnahmefällen eine rückwirkende Krankschreibung zu. Ob der Arzt das macht, ist aber seine Entscheidung.
Arbeitsrechtlich warst du am Montag krank und hättest daher für den Tag eine Krankschreibung gebraucht. Was der Arbeitgeber daraus macht, kann ich dir nicht sagen. Das kann eine Abmahnung sein, eine bloße Ermahnung oder ggf. der Einbehalt deines Gehalts wenn er dir die Erkrankung nicht glaubt.

Ich selbst muss am 4. Tag eine Krankschreibung einreichen. Wenn ich am 2. Tag merke, ich benötige voraussichtlich doch länger, gehe ich zum Arzt, um dem Problem, was du jetzt hast, vorzubeugen.

Bearbeitet von Inaktiv
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Lassen es diese Richtlinien Quartalsübergreifend zu?
Es war immerhin schon Ende letzten Jahres.
Mein Arzt ist sehr kulant. Aber selbst der kann nur wenige Tage rückwirkend krank schreiben.
Hier war es im vergangenen Monat, vergangenen Quartal und vergangenem Jahr. Ich kann es mir kaum vorstellen.

@TE
Bei uns wird nach drei Tagen eine AU verlangt.
Aber ich weiß, dass intern die Stimmen eher in die Richtung gehen " wenn man nicht mal zum Arzt geht, kann es ja nicht so schlimm sein"
Ich bleibe nur von der Arbeit zuhause, wenn ich wirklich krank bin. Und dann brauche ich auch einen Arzt.
Ich würde an deiner Stelle künftig echt schon früher zum Arzt gehen.

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>>Aber ich weiß, dass intern die Stimmen eher in die Richtung gehen " wenn man nicht mal zum Arzt geht, kann es ja nicht so schlimm sein"<<

Das ist das typische, veraltete (deutsche) Denken!
Ein Beispiel: In Norwegen gab es eine Kommune, in der die Beschäftigten sich selbständig 365 Tage im Jahr krank melden konnten. Sie brauchten nicht zum Arzt zu gehen.
Veraltetes Denken: Die nutzen das nur aus und machen sie einen schönen Lenz!
Realität: Der Krankenstand ist runter gegangen!
Warum: Wenn jemand z. B. Donnerstag zum Arzt geht, weil er krank ist, schreibt ihn der Arzt meistens bis Freitag nächster Woche krank. Meldet sich derjenige aber selbst krank, war es oft der Fall, daß er sich schon am Mittwoch so gut gefühlt hat, daß er wieder zur Arbeit gekommen ist.
Oder aber man ist gleich bei den ersten Anzeichen Krankheit zu Hause geblieben, anstatt sie auf der Arbeitsstelle zu verschleppen und dann richtig lange zu fehlen. Hatte auch den Nebeneffekt, daß man die Kollegen nicht angesteckt hat, die dann wohlmöglich auch noch krank geworden und gefehlt hätten.
Weiter hat der Staat ziemliche Kosten gespart, weil kein Arztbesuch bezahlt werden mußte. Und auch die Arbeitnehmer haben gespart, weil in N jeder Arztbesuch Geld kostet.
Natürlich gab es auch ein paar, die das System ausgenutzt haben. Aber die Zahlen waren so verschwindend gering, daß das kaum ins Gewicht fiel.
Viele Grüße
Trollmama

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Guten Morgen, liebe Mara!
Eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Dezember (noch dazu quartalsübergreifend) wird dir leider nicht ausgestellt werden.
Warst du hausärztlich vorstellig im Rahmen deiner Erkrankung damals? Dann könntest du anfragen, ob dir dein Arzt/Ärztin diesen Besuch quasi bescheinigt, dann läge zumindest die Bestätigung vor, dass du krank warst.
Ansonsten würde ich einfach das klärende Gespräch suchen und darum bitten, dir den Montag als Arbeitstag zu rechnen und dir eben die nichtgeleisteten Stunden abzuziehen.
Lg, Tillyyy

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Ich habe halte es auch für sehr unwahrscheinlich bis unmöglich, dass dein Arzt dich so lange rückwirkend krankschreibt.
Normalerweise, so kenne ich es, muss man für jeden Tag ab dem man krank ist eine Krankschreibung haben, diese kann, je nach Vertrag innerhalb einer bestimmten Zeit beim Arbeitgeber eingereicht werden. Diese Frist zur Einreichung scheint bei dir/euch eben 7 Tage zu sein. Der AG braucht diese Bescheinigung, damit er das Geld, was er dir in der Zeit, trotz nicht Arbeitsfähigkeit, bezahlt von der Krankenkasse zurückfordern kann, meine ich.

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Hallo,
der Arzt darf dir für solange zurückliegend garkeine AU mehr ausstellen.
Wenn ich das richtig gesehen habe, warst du ja montags wieder arbeiten, somit war deine AU beendet und ab Dienstag warst du dann erneut erkrankt für sozusagen 2 Tage.

Damit bräuchte dein AG keine AU!
Die Regelung ist entweder ab dem 1. Tag, bei vielen nach dem 3. Krankheitstag fällig.