Hallo liebe Leser,
Folgender Sachverhalt: ich bin derzeit im 9. Monat schwanger und war den ganzen Dezember plus den Januar bis jetzt krank geschrieben durch den FA.
Krankschreibung im Dezember ging bis Weihnachten, dann bis 2.1. Urlaub gehabt und am 3.1. gearbeitet. Am 4.1. bis morgen krank geschrieben wieder. Beide Krankschreibungen haben jeweils verschiedene Diagnosen auf dem Zettel zu stehen, haben aber grundsätzlich mit der Schwangerschaft zu tun. Mein Mutterschutz geht ab Februar los.
Heute ruft mich meine Personalerin an, dass ich ja ins Krankengeld rutsche, weil ich über 6 Wochen wegen der gleichen Sache krank geschrieben sei (Schwangerschaft). Und ob ich beim FA anfragen kann, ob er im Nachhinein die Krankschreibung als Beschäftigungsverbot ausschreiben kann.
Meine Fragen (da ich verunsichert bin):
Rutsche ich ins Krankengeld rein? Bin eigentlich wegen 2 verschiedenen Sachen ja krank geschrieben gewesen (also 2 verschiedene Diagnosen auf der AU). Zwischendrin lag Urlaub und ich habe 1 Tag gearbeitet.
Kann man eine AU in ein Beschäftigungsverbot wandeln im Nachhinein?
Viele Grüße
Arbeitgeber wünscht Unwandlung von AU in Beschäftigungsverbot
Huhu, ja rutscht du, weil beides schwangerschaftsbedingt ist. Es wird aber fürs Elterngeld ausgeklammert.
Nein kann man nicht.
Hallo,
da muss ich meiner Vorrednerin zustimmen. Nachträglich eine AU in ein BV umwandeln geht nicht, da man für ein BV ja auch grundsätzlich arbeitsfähig sein muss. AU schlägt in dem Fall BV.
Ein medizinisches BV wird außerdem nur ausgestellt wenn das Leben der Mutter oder des Babys in Gefahr ist. Bei den meisten Ärzten wird das nicht so einfach auf Anfrage ausgestellt.
Ins Krankengeld fällst du leider trotzdem. Das betrifft allerdings nur dein Gehalt jetzt, wie bereits gesagt wurde kannst du die Monate zur Elterngeldberechnung ausklammern, solange die AU schwangerschaftsbedingt ausgestellt worden ist.
Liebe Grüße und alles Gute
Tina
Und zählt die Woche Urlaub dann trotzdem in die 6 Wochen krankschreibungen rein? Oder zählen rein die Tage, die man tatsächlich nicht gearbeitet hat? Ist mein erstes Mal so lange krank.
Es zählen nur die Tage, für die du auch eine AU hattest.
Ich war auch mal im Krankengeld für genau drei Tage und hatte da Urlaub dazwischen und habe nur die drei Tage Krankengeld bezogen, der Urlaub zählt da nicht mit rein.
Ich weiss nicht, ob mein Wissen da veraltet ist, aber ich habe eine Ausbildung bei einer Krankenkasse gemacht und damals gelernt, dass man Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung pro Krankheit hat. Wenn man z.B. erst 6 Wochen krankgeschrieben war, weil man sich das Bein gebrochen hatte und danach wegen Grippe krankgeschrieben wird, würde man durchgehend bezahlt werden.
An deiner Stelle würde ich mich an deine Krankenkasse wenden und fragen, ob du weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast. Die können dir auch sagen, ob deine Diagnosen als verschiedene Krankheiten oder als die selbe gelten.
Auf die Personalabteilung würde ich mich da nicht verlassen. Der Arbeitgeber will natürlich die Entgeltfortzahlung sparen; bei einem BV bekäme er es ja zu 100% von der Krankenkasse wieder.
Das ist an sich richtig, gilt hier aber nicht, weil beide Diagnosen auf die Schwangerschaft zurück zu führen sind und somit zusammen gefasst werden.
Anrechenbare Zeiten kann man als Lohnbuchhalter aus dem Lohnprogramm bei der Krankenkasse des Mitarbeiters anfragen. Und was diese zurück meldet gilt. Also sollten sowohl AG als auch die TE bei der Krankenkasse nachfragen.
Die Sache mit den 6 Wochen wegen gebrochenem Bein und dann anschließenden 2 Wochen wegen Grippe mit der weiteren Entgeltfortzahlung gilt nur, wenn man wegen dem Bein nicht weiter krankgeschrieben war. D.h. die letzte AU muss am Vortag geendet haben. Wenn man am letzten Tag der AU zum Arzt geht und sich die Grippe attestieren lässt, gelten selbst zwei solch unterschiedlichen Krankheiten zusammen.