Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld

Guten Morgen :)

ich habe eine Frage und weiß nicht so richtig wie ich diese Frage "googlen" soll.. Finde nicht wirklich was dazu im Internet. :)

Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen..

Ich bin derzeit in der 26 SSW, mein Mutterschutz startet ab dem 25.03. So wie ich mich jetzt informiert habe fällt in den Bemessungszeitrum für das Elterngeld die letzten 12 vollen Monate vor Mutterschutz das heißt das der März nicht mehr zählt sondern der Februar 24 der erste Monat ist oder? Das heißt in den Bemessungszeitraum fallen die Monate 03/23 bis 02/24. Das würde bei mir bedeuten das 10 Monate mein Teilzeitgehalt berechnet wird und leider noch 2 Monate mein Minijob mit 570€.

Wenn ich vor dem Mutterschutz ins Krankengeld aufgrund der Schwangerschaft fallen würde, dann würde doch die Zeit der Krankschreibung mit Krankengeld ausgeklammert werden und eben in den Bemessungszeitraum noch ein Monat früher fallen oder also z.B. noch 02/23 oder? Also leider noch ein Monat mit 570€. ;)

Ist das soweit richtig? Leider gehts mir gesundheitlich schon nicht mehr so gut und ich weiß nicht ob ich noch bis zum Mutterschutz die Arbeit durchhalte. Aber es wäre für uns finanziell echt schwierig wenn noch ein Monat mit 570€ das Elterngeld verringert. Wenn ich jetzt aber vor Beginn des Mutterschutzes noch krankgeschrieben werde und z.B. vorher 3 oder 4 Wochen krankgeschrieben bin, also definitiv kein Krankengeld bekomme, wirkt sich das auf das Elterngeld aus?
Es wird doch aber die Mutterschutzzeit nicht auf die 6 Wochen Frist für Krankengeld angerechnet oder? Auch wenn es nahtlos übergeht? Und auch wenn Mutterschutzzeit und die Zeit der Krankschreibung vorher dann über 6 Wochen fallen würde?

Ich hoffe ihr versteht meine Fragen.. :D Vielleicht habt ihr auch gute Seiten mit Informationen oder Tipps für mich wo man bzgl. diesen Fragen sich beraten lassen kann... Ich find das nämlcih echt ein bisschen schwierig und bin mir auch im Internet immer ein bisschen unsicher was seriöse Quellen sind.

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Der Zeitraum ist richtig ja.

Bei 3 - 4 Wochen Krankschreibung fällst du nicht ins Krankengeld und somit hat es auch keinen Einfluss auf dein elterngeld, da du ja normal gehalt beziehst.

Warum solltest du im mutterschutz dich weiter krank schreiben? Macht für mich keinen Sinn. Auch in elternzeit holt man sich für gewöhnlich dann keine Krankschreibung. Hat ja keine Relevanz.. Deswegen verstehe ich den ganzen Gedankengang dazu nicht. Lass dich einfach, wenn dann, nur bis zum Start des Mutterschutzes Krankschreiben und arbeite noch so viel, dass du nicht ins Krankengeld fällst.

Ich hoffe, das waren deine Fragen.

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Ich möchte zur ersten Antwort ergänzen, dass du freiwillig auf die Ausklammerung des März verzichten kannst. Du bekommst ja noch anteilig Gehalt vom 1.-24.3., ich gehe mal davon aus, dass das auch mehr als im Minijob sind, auch wenn der Monat angebrochen ist. Du kannst das im Elterngeldantrag angeben, dann zählt April 23- März 24.


Und ansonsten, ja - max. 6 Wochen vor Mutterschutzbeginn krank schreiben lassen. Evtl. auch noch Urlaub davor legen?

Bearbeitet von Imalya
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Ah echt? oh super, danke für die Info, das wusste ich nicht :) das werde ich dann definitiv machen

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Als Ergänzung zu den anderen Antworten: bedenke, dass schwangerschaftsbedingte Krankschreibungen zusammengezählt werden, unabhängig von der genauen Diagnose. Wenn das jetzt deine erste Krankschreibung ist, dann hast du also ganz normale Lohnfortzahlung und keine Auswirkung aufs Elterngeld. Wenn du aber in der Schwangerschaft bereits krankgeschrieben warst z.B. wegen Übelkeit, dann wird das mit eingerechnet bei der Dauer der Lohnfortzahlung. LG

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Huhu, wie schon geschrieben, kannst du auf die Ausklammerung zu deinem Vorteil verzichten.

Wichtig wegen den AUs, das wollte ich ergänzen, ist zu wissen, dass alle schwangerschaftsbedingten Aus zusammengerechnet werden. Wärst du also schon krank wegen der Schwangerschaft, kann es auch bei 3-4 Wochen jetzt passieren, dass du ins Krankengeld fällst.
Das ging aus deinem Text jetzt nicht hervor, ob du schon mal krank warst.

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Ich wollte noch ergänzen, dass du auch freiwillig weiter arbeiten darfst im Mutterschutz bis zur Geburt. Vielleicht könntest du dich dahingehend mal informieren, denn ich vermute (weiß es also nicht genau), dass du dann dein reguläres, vollständiges Gehalt erhalten würdest während der Zeit in der du weiterarbeitest. Das beißt sich natürlich mit deinen Aussagen, dass du nicht mehr so kannst wie du willst. Aber vielleicht schaffst du es ja zumindest den März noch voll zu machen und die 5 Tage noch durchzuhalten, wenn es irgendwie geht und es sehr wichtig für euch ist.