Fragen zu Elternzeit - und dann?

Hallo zusammen,

meine Tochter ist im März 2022 geboren und ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt.
Seit einem Monat geht sie in die Krippe und ich habe meinen AG angerufen und gefragt ob ich ein paar Stunden in Teilzeit arbeiten kann.
Es ist ein großes Unternehmen mit über 900 Mitarbeitern. Die Antwort war „Wir haben keine Teilzeitstelle für Sie und nach der Elternzeit (die 3 Jahre dann im März 2025) bieten wir Ihnen Ihre alte Vollzeitstelle mit 40 Stunden, Teilzeit haben wir nichts“.
Selbst nach der Elternzeit wird es mir nicht möglich sein Vollzeit arbeiten zu gehen.

Wie ist denn der rechtliche Anspruch?
Müssen Sie mir eine Teilzeitstelle anbieten?
Muss ich dann kündigen wenn ich die 40 Stunden nicht arbeiten kann?

Kann ich mir woanders einen Job suchen?
Laut meinem AG muss ich mir das aber vor Antritt genehmigen lassen.


Mal angenommen das Baby Nummer 2 unterwegs wäre - bis wann müsste ich da spätestens schwanger sein?
Ab wann beginnt da die neue Elternzeit?

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Mit dem Thema habe ich mich ne Weile befasst,da bei mir im Sommer die Rückkehr aus der EZ ansteht,allerdings bin ich im ÖD beim Land beschäftigt.

Generell sollen Arbeitgeber Teilzeit ermöglichen,bei großen Betrieben auf jeden Fall. Allerdings dürfen sie ablehnen,wenn dem sogenannte betriebliche Gründe entgegen stehen. Das ist aber an hohe Hürden geknüpft,der Arbeitgeber muss genau darlegen können,warum für dich keine gleichwertige Stelle in Teilzeit verfügbar sein soll,insbesondere bei so einem grossen Konzern. Einfach nur "geht nicht" reicht da definitiv nicht aus. Mir wird sogar eine gestaffelt TZ ermöglicht,also 1 Jahr erst x Prozent und dann dauerhaft y Prozent.

Man hat sogar ein Anrecht auf die gewünschte Verteilung der Arbeitsstunden,hier kann der AG dann aber deutlich leichter die Verteilung ablehnen mit Hinweis auf dir Betriebsabläufe. So abspeisen kann er dich also nicht. Da würde ich konkretere Begründungen einfordern,ggfs musst du dir einen Anwalt suchen.

Ob ein 2. Kind direkt hinterher die Lösung ist,weiss ich nicht. Damit vertagst du das Problem ja nur. Was machst du nach der 2. EZ? Mit 2 kleinen Kindern wird es noch viel schwieriger,sich ggfs eine neue Stelle zu suchen.

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Arbeiten in TZ kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden Nacht TEILZEIT und Befristungsgesetz Paragraph 8 und 9a.

Bei so einem großen Unternehmen scheint es fast unwahrscheinlich.

Aber wenn sie dir in der EZ keine Stelle geben wollen, müssen sie dir erlauben woanders arbeiten zu dürfen. Dann könntest du sogar ALG1 beantragen, bis du was gefunden hast.

Und deine neue Elternzeit beginnt im Anschluss an die alte bzw. den neuen Mutterschutz, für den du deine alte EZ beenden darfst, das kannst du dir dann ja ausrechnen.

Bearbeitet von Kinderwunsch35neu
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Man fragt nicht nach einer Teilzeitstelle.

Du musst einen vernünftigen Antrag stellen auf Teilzeit in Elternzeit mit genauem Stundenumfang und genauer Verteilung. Diesen kann der AG nur aus „dringenden betrieblichen Gründen“ ablehnen. Dies muss schriftlich innerhalb von 4 Wochen geschehen.

Lehnt er ab(wobei seine Aussage natürlich keinen Grund darstellt) kannst du entweder klagen oder dir von ihm die Genehmigung geben lassen, dass du woanders arbeiten darfst (MUSS er!) und damit kannst du ALG I beantragen, bis du eine Stelle gefunden hast.