Hallo, hab meiner chefin gesagt das ich positiv getestet habe. Alle haben sich gefreut.
Eben meinte sie aber dass ich dann ab Morgen freigestellt bin. Weil die Gefahren zu gross sind (ambulater dienst)
Sie sagt ich soll morgen zum FA der mir ein BV ausstellen muss.
Hab erst am 6.2 den 1ten US
Macht der sowas überhaupt?
Lg
Chefin will BV vom FA??
Hallo Jess ☺️
Herzlichen Glückwunsch🥰!
Also bei mir ist es gerade Ganz ähnlich. Ich arbeite mit verhaltensauffälligen Kindern u. Jugendlichen. Ich habe meiner Chefin vom positiven Test erzählt. Sie meinte auch ich soll zum Arzt und mir ein BV ausstellen lassen.
Habe bei meinem FA angerufen, habe auch gleich einen Termin bekommen. Also mein FA meinte so einfach ist das nicht. Ein BV kann erst ausgesprochen werden, wenn eine intakte Schwangerschaft nachgewiesen wurde.
Mein AG hat keinerlei Ahnung wie er damit umgehen soll. Mein FA hat mich erst einmal krank geschrieben.
Dein AG muss das BV ausstellen!
Genau, dass macht er aber noch nicht ohne Mutterpass oder Gefährdungsbeurteilung.
Det Gyn muss dir das BV nur ausstellen, wenn es medizinisch notwendig ist. So früh wird das selten der Fall sein. Ich musste ganz normal zum Betriebsarzt. Den Anspruch jast du auch. Die haben dann die Empfehlung für ein BV für die gesamte Schwangerschaft ausgestellt. Dein Gyn kennt deinen Arbeitsplatz nicht und weiss nicht ob du so eingesetzt werden kannst, dass es für dich und Kind ungefährlich ist. Deswegen muss dein AG eine Gefährdungsbeurteilung machen. Klar wäre es für ihn einfach wenn du eine BV vom Arzt bekommst. Aber dafür ist der GYn jetzt nicht zuständig. Wäre anders wenn du dauerhaft Liegen müsstest zbsp.
Nein, dafür ist Sie zuständig und nicht dein Arzt.
Ich frag mich immer, warum Gesetze lesen als AG so schwer ist.
Zumal es auch reichlich Infomaterial gibt, welches den Gesetzestext erläutert...
Ja eben.
Und ich kann doch keinen Betrieb führen, in dem viele Frauen arbeiten und mich nicht vorab mit diesem Thema beschäftigen. Unbegreiflich.
Nein, der macht das natürlich nicht, da er gar nicht zuständig ist. Fordere es vom AG mit Nachdruck ein , notfalls melde es der zuständigen Aufsichtsbehörde!
Sowas mache ich nicht, hab ja einen giten Draht zu ihr. Will keinen unnötigen Ärger.
Sie ist halt auch unerfahren was das Thema angeht, da sie noch keine Schwangere beschäftigt hatte.
Sie hatte sich nur auf die schnelle belesen u das halt gesagt..
Dann zweifel ich echt am Leseverständis deiner Chefin.
Wer Arbeitgeber sein will, besonders in einem Bereich, in dem viele Frauen arbeiten, muss sich doch vorher schlau machen.
Unglaublich
Hallo!
Hier ist ein Dokument von der Zahnärztekammer, was aber im Grunde für alle Betriebe gilt:
https://www.lzkh.de/fileadmin/user_upload/Praxispersonal/Rechtlicher_Rahmen/beschaeftigung_nach_dem_muschg_info_arbeitgeber_und_aerzte.pdf
Unter "Rangfolge der Schutzmaßnahmen" ist zu lesen:
"Falls die Gefährdungsbeurteilung eine unverantwortbare Gefährdung der schwangeren oder stillenden Frau oder des Kindes ergibt, so muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin die Arbeitsbedingungen umgestalten. Ist dies nicht möglich oder wegen des unverhältnismäßigen Aufwands nicht sinnvoll, ist die betroffene Arbeitnehmerin auf einen anderen, geeigneten Arbeitsplatz umzusetzen. Ist auch eine Umsetzung nicht möglich oder nicht sinnvoll, bleibt als letzte Konsequenz nur die Freistellung (§ 13 MuSchG)."
und weiter:
"Die erforderlichen Schutzmaßnahmen - also Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Umsetzung oder Freistellung - hat der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin von sich aus und in eigener Verantwortung zu treffen; hierzu bedarf es keines Attests des/der Gynäkologen/in, des Hausarztes/der Hausärztin oder eines anderen Arztes/einer anderen Ärztin und auch keiner behördlichen Feststellung."
Darüber hinaus steht uns auch noch eine Checkliste zur Gefährdebeurteilung zur Verfügung, die wir bei der Mitteilung ans Regierungspräsidium (in Hessen die zuständige Behörde) ohnehin ausfüllen und meines Wissens mit einreichen müssen.
Falsch ist in jedem Fall, dass dein Arzt das Beschäftigungsverbot ausstellen muss - er darf es bei einer normalen Schwangerschaft noch nicht einmal bzw. nur Ausnahmsweise in den ersten Wochen, wenn der Arbeitgeber noch Zeit für die Gefährdebeurteilung braucht. Und Dein Arbeitgeber bekommt in jedem Fall Dein Gehalt (was er dir ja weiter zahlen muss) von deiner Krankenkasse zurück - egal ob individuelles oder generelles BV. Wie das geht, sollte sein Steuerberater wissen.
LG
Schön, dass deine Chefin noch Wünsche und Träume hat. Du bist aber nicht in der Pflicht diese zu erfüllen. Schon gar nicht, wenn du und die Ärztin für deine Chefin lügen müssten.
Glückwunsch zur Schwangerschaft.
Wieso Lügen?
Naja sie weiss es auch nicht besser
Die Ärztin darf das BV nur aus medizinischen Gründen ausstellen. Liegt keiner vor, "lügt" sie.