Einkommensgrenze beim Elterngeld

Hallo zusammen,

vielleicht ist ja jemand in der gleichen Situation und kann mir helfen.
Ab April 2024 gibt es ja nun eine neue Einkommensgrenze für Paare für das Elterngeld von 200.000€.

Weiß jemand ob diese Grenze nur gilt wenn BEIDE Elternteile Elterngeld beantragen?

Ich werden alleine Elternzeit und Elterngeld beantragen und mein Partner wird komplett weiter arbeiten.
Muss ich sein Gehlat trotzdem mit hinzu rechnen und habe die Grenze von 200.000€.
Oder habe ich dann, weil nur ich das Elterngeld beantrage die Grenze von 150.000€.

Kann mir da jemand helfen?

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Es ist vollkommen egal wer Elterngeld beantragt die Grenze gilt für das Familieneinkommen und dazu zählt Mann und Frau. Ansonsten würde die Grenze keinen großen Sinn ergeben, denn die wenigsten Leute verdienen 200.000€/Jahr alleine.

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Wäre ja auch okay wenn die wenigstens keinen Ansprung auf Elterngeld haben

Die Grenze, läge für einen alleine ja auch nicht bei 200.000€ sondern bei 150.00€.

Bearbeitet von Inaktiv
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Na aber eine Person alleine, also eine allein erziehende Person, ist doch finanziell ALLEINE für das Kind und sich da und hat nicht noch einen Partner oder Partnerin zur Stütze, die oder der auch noch zum Familieneinkommen beiträgt. Diese Logik verstehe ich nicht...

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Hallo,

Wir sind nicht in so einer hohen Gehaltsklasse, deshalb weiss ich es nicht abschließend.

Gehe sehr sicher davon aus, dass das Einkommen zusammen gerechnet wird, denn ihr wirtschaften ab Geburt als Familie, egal ob ein Elternteil oder beide Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen...

Bestimmt kommen hier noch viele Antworten.

Viele Grüße!

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Ich fürchte auch. Die Herabsetzung von 300 auf 200 war dann aber schon sehr gravierend.

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Ok. Da schneiden sich wohl die Geister. Irgendwo muss man wohl mal ansetzen, den Haushalt und die Allgemeinheit zu entlasten.
Ich würde mal behaupten, jemand mit 200.000 € plus Familieneinkommen kann planen über einen gewissen Zeitraum den Gehaltsausfall zu kompensieren, ohne in den finanziellen Ruin zu stürzen. Das Elterngeld soll nicht einen hohen Lebensstandard hoch halten, sondern verhindern, dass Elternteile, die für die Erziehung minderjähriger Kinder sich einsetzen, nicht nicht über die Runden kommen...
Mag sein ich mache mir nun Feindinnen...

Bearbeitet von vorblida
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Gilt für beide Einkommen zusammen,sobald man zusammen wohnt. Habe wir auch grad durch. Ob nur einer beantragt ist egal,im Antrag muss das gemeinsame Einkommen angegeben werden.

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P.S. nicht verheiratet sein hilft auch nicht,haben wir festgestellt.

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Okay, das wäre die nächste Frage gewesen.
Danke dir.