Beschäftigungsverbot welches Gehalt

Hallo Ihrs Lieben,

ich bin so ein bisschen aufgeschmissen mit meinen Fragen rund ums Gehalt beim Beschäftigungsverbot.
Habe auch schon mit der Krankenkasse telefoniert aber wirklich schlauer bin ich jetzt auch nicht.

Also bei mir ist es so, dass ich bis August 2023 drei Jahre in Elternzeit war.
Da das dritte Jahr nicht bezahlt wird und ich alleinerziehend geführt werde, habe ich im letzten (dritten Jahr) Leistungen vom Jobcenter bezogen.

Nun bin ich erneut schwanger in der 26. SSW und soll wegen verkürzten Gebärmutterhals ins Beschäftigungsverbot.

Ich habe im August 2023 wieder angefangen auf Teilzeit zu Arbeiten und habe im November 2023 auf Vollzeit erhöht.

Meine Frage ist jetzt, welches Gehalt bekomme ich im Beschäftigungsverbot ausgezahlt? Ich habe im Internet gelesen und auch die Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass ich das Gehalt ausgezahlt bekomme, welches ich drei Monate vor Schwangerschaft hatte. Aber da war ich ja in Elternzeit und lebte von Leistungen des Jobcenters.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand aufschlussreiche Antworten schreiben könnte.

Liebe Grüße
Sonja

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Also so weit ich weiß wird dir das Geld weiterbezahlt, was du zuletzt bekommen hast. Wenn du zuletzt Vollzeitgehalt bekommen hast, sollte die KK das eig auch weiterbezahlen.

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Das Gehalt, dass du im Beschäftigungsverbot bekommst, nennt sich Mutterschutzlohn, und wird nach wie vor vom Arbeitgeber gezahlt, nicht von der Krankenkasse.

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...welches der Arbeitgeber von der Krankenkasse zurückerstattet bekommt über die Umlage 2.

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Das was laut aktuell gültigem Vertrag vereinbart ist.

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"Beginnt das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen."

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/was-ist-mutterschutzlohn-und-wann-bekomme-ich-ihn--125048

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Wird hier irgendwie konsequent ignoriert. :)

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Nein, es haben alle die korrekte Antwort gegeben 😉

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Huhu, du darfst durch ein BV nicht schlechter gestellt werden, als dein Gehalt aktuell betrifft.

Daher bekommst du das, was du zuletzt verdient hast.

Bekommst du Zuschläge?

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vielen Dank für die Antwort. Tatsächlich habe ich durch ein Überstundenprogramm auch Zuschläge bekommenm

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Das sind aber keine dauerhaften oder?

Ich meinte sowas wie Wochenende oder Feiertag oder so.

Und denk dran, dass eine Gehaltserhöhung für alle, auch für dich im BV gelten würde, wenn sie dauerhaft ist!

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Du hast falsch gelesen im Internet und die Krankenkasse hat falsche Auskunft gegeben.

Ja, im Prinzip der Durchschnitt der 3 Monate vor der Schwangerschaft. ABER: bei kürzeren Zeitraum wird auch dieser genommen zur Berechnung und vor allem werden dauerhafte Änderungen berücksichtigt.

Das heißt bei dir bekommst du als Mutterschutzlohn dein Vollzeitgehalt inkl. etwaiger Zuschläge.