Trennungsunterhalt bei gemeinsamen Immobilienschulde

Hallo,

ich möchte von meinem Mann Trennungsunterhalt einfordern. Er muss ausziehen, wegen diverser Gewaltdelikte gegen mich und die Kinder. Ich bleibe erstmal im Haus mit meinen 3 Kindern (wir haben keine gemeinsamen Kinder).

Wir stehen beide im Darlehensvertrag der Bank und zahlen etwa gleich viel der Rate an die Bank.
Wenn er auszieht hat er ja keinen Gegenwert, kann also theoretisch die Bankbelastung abziehen. Kann er den vollen Betrag abziehen oder nur den Teil, den er ja auch nur zahlt?

Wie ist das bei mir? Zählt der Unterhalt meiner 3 Kinder als Einkommen und wird aufgerechnet?

Wer kennt sich mit trennungsunterhalt aus und kann mir ggf. ein paar Fragen beantworten.

Ansonsten werde ich natürlich meinen Anwalt morgen kontaktieren. Aber vielleicht hat ja jemand ähnliches durch.

Danke und vg

1

Du fragst hier regelmäßig. Geh doch bitte endlich zum Anwalt und lass dich umfassend beraten. Hier wirst du keine fundierten Antworten bekommen.

2

War ich schon. Gewaltverfahren gegen meinen Mann wurde am Freitag bei Gericht eingereicht mit einigen eidesstattlichen Versicherungen über seine Handlungen ggü mir und den Kindern. In 2 bis 3 Wochen sollte dann die Anhörung sein, da mein Anwalt das mit Eilverfahren eingereicht hat.
Habe gute Chancen das Haus zu bekommen.
Der Anwalt hat in den Antrag geschrieben, dass Trennungsunterhalt überprüft werden muss.

Ich habe ihm eben auch eine email dazu geschrieben, ob ich da noch was zusätzliches beantragen muss, weil das sonst rückwirkend auch verfällt der Anspruch lt Internet.

Ich dachte hier hat vielleicht jemand Erfahrung und kann selber berichten.

3

Was genau meinst du mit "Habe gute Chancen das Haus zu bekommen."?
Ich mutmaße mal und behaupte, dass dir die Ehewohung zugeweisen wird und er sich was neues suche muss. Das heißt aber noch lange nicht, dass du der Eigentümer der gesamten Immobilie wirst. Seine Haushälfte bleibt auch weiterhin sein Eigentum.

Zu den Unterhaltsfragen:
- Den Unterhalt für deine Kinder von einer dritten Person werden nicht eingerechnet.
- Den halben Kredit kann er von seinem Einkommen abziehen, vollkommen unerheblich davon, ob er in dem Haus wohnt oder nicht. Sind ehebedingte Schulden.
- Da du seine Haushälfte bewohnst wirst du zusätzlich zum halben Kredit ihm eine entsprechende Nutzungsentschädigung zahlen müssen, praktisch wie Miete.
- Wenn er aufhört seine Haushälfte zu bezahlen kann die Bank die gesamte Darlehenssume von dir alleine fordern. Trotzdem musst du zusätzlich die Nutzungsentschädigung zahlen. Ein Haus kann sehr schnell sehr teuer für dich werden!
- Diese Nutzungsentschädigung wird seinem Einkommen wieder hinzugerechnet und kann den Unterhalt entsprechend erhöhen.

Sieh zu, dass du dich gütlich bezüglich dem Haus einigst. Wenn du seine Hälfte nicht abkaufen kannst zzgl. dem, was evtl. noch an Scheidungskosten und Ausgleichszahlungen kommt, dann möglichst schnell verkaufen. Ich denke der Verkauf wird wie in den meisten Fällen alternativlos sein.

weitere Kommentare laden
6

Auch in deinen vorbringen Beiträgen machst du einen sehr... sagen wir unsortierten Eindruck.

Auch in deinen vorherigen Beiträgen wurdest du gefragt ob du dir alleine das Haus überhaupt leisten kannst. Darauf kam nie eine Antwort. Du scheinst nicht wahrhaben zu wollen, dass auch du als 3-fache Mutter ein Haus nicht einfach geschenkt bekommst.

Wenn ihr keine gemeinsamen Kinder habt, tendiert die Chance auf Trennungsunterhalt je nach Richter gegen Null. Du bekommst nur den Vorrang das Haus zu übernehmen. Mit allen Kosten und Pflichten.

Kannst du dir das leisten?

7

Leg dem Anwalt alle deine Postings vor, damit er sich ein Bild machen kann.

Wenn's ein Guter ist, wird er dir genau sagen, was du verlangst und was da zu erwarten ist.