Erbschaft

Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand Helfen,denn aus dem Internet werde ich nicht wirklich schlau.
Also,der Bruder (keine Kinder,nie Verheiratet) meines Mannes ist kürzlich verstorben und hier stellt sich jetzt die Frage, ob wir uns irgendwo melden müssen um gegebenenfalls das Erbe auszuschlagen oder ob wir vom Nachlassgericht angeschrieben werden?! Es sind nur noch Geschwister vorhanden.
Vielen Dank fürs Lesen.

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Also, das ist jetzt alles unter Vorbehalt:
Als der Bruder meiner Mutter vor 2 Jahren starb, haben wir uns sofort an die 115 gewendet, weil uns nicht klar war, welches Amtsgericht zuständig ist. Die haben mir damals ein Schrieb zu kommen lassen, den ich ausgefüllt und an das zuständige Amtsgericht geschickt habe. Dann haben die mit mir einen Termin für die offizielle Ausschlagung vereinbart.
Denn, so wurde es mir damals erklärt, beginnt Die Frist zum ausschlagen in dem Moment, wo man vom Ableben erfährt.
Also werdet am besten selber aktiv.
Wie gesagt, dass ist alles unter Vorbehalt, ich bin nicht vom Fach, so lief es bei uns damals und das waren die Infos, die ich bekommen hatte.

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Hey!

Was ich mal irgendwann mitbekommen habe: Verwandte 1. Grades werden nicht angeschrieben. Wenn ihr nun wochenlang gar nicht reagiert, gilt das Erbe als angenommen.

Daher würde ich mich nun von selbst darum kümmern.

Liebe Grüße
Schoko

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Der Bruder ist aber kein Verwandter 1. Grades. Verwandte 1. Grades sind nur Eltern und Kinder.
Der Bruder ist erst ein Verwandter 2. Grades.

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Wir haben uns nach einem Todesfall selbst beim Amtsgericht gemeldet und das Erbe ausgeschlagen.

Es wäre sonst keiner auf uns zugekommen. Man hat ab Kenntnis des Tods auch nur 5 oder 6 Wochen Zeit das zu machen

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Oh je...ich glaube dann haben wir echt Pech gehabt denn wir sind schon drüber. Wir hatten überhaupt keine Ahnung davon das wir uns melden müssen.

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Wendet euch trotzdem beim Gericht, ggf zieht einen Anwalt hinzu. Vielleicht gibt es noch Wege, etwas abzuwenden.

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Hallo,

hier die Info von der offiziellen Seite der Finanzverwaltung NRW:
https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/weitere-themen/erbschaft-und-schenkungsteuer/anzeigepflicht-bei-erbe-und-schenkung

Viele Grüße
H.