Schwanger während Arbeitsungähigkeit. BV? GEHALT? WANN SAG ICH ES?

Hallo ihr Lieben.

Kurz zu mir, ich hatte im November einen Autounfall, seither tat mein Handgelenk weh und ich bin AU geschrieben. Das Rötgen hat ergeben, dass sich zwei Knochen verschoben haben und nun soll ich ins MRT und vorher nicht arbeiten, falls ein Bändchen nur angerissen ist, damit es während der Arbeit nicht reißt.
Die Schmerzen sind groteskes weg, dennoch woltevich aufs MRT warten um keinen Fehler zu machen. Der Termin ist am 16.02.24!

Vor ein paar Tagen habe ich jedoch positiv getestet. Mein Eisprung war anscheinend pünktlich am Neujahrstag.😅 Somit bin ich gerade erst in der 6/7. SSW.🥰
Mein erster Frauenarzttermin ist am 1.2.2024.

Zusätzlich kommt, dass ich in der Kita arbeite. Somit bekäme ich theoretisch am Donnerstag direkt ein Berufsverbot.

Dass die AU vor dem BV gilt, weiß ich. Das käme noch hinzu.

1.
Wann also sage ich es meinem Chef von der Gemeinde, als auch meiner Leitung und Gruppenkollegin?

Jetzt finde ich es zu früh, es könnte noch zu einer FG kommen. Aber erst zum MRT Termin wäre auch doof und ebenfalls zu früh.

2.
Bekomme ich ja mein Gehalt erst während des Mutterschutzes weiter, wenn ich wieder gesundgeschrieben werde. Wie und wann kläre ich das mit dem Arzt, wenn ich schwanger evt gar nicht ins MRT darf oder aus Angst nicht möchte?

3.
Bekomme ich seit Anfang Januar nun Krankengeld. Bei einem Schwangerschaftsbedingten BV (welches ich aus diversen Gründen bekommen werde: Arbeitsstelle in der Kita, Ü35, 2 vorangegangene Fehlgeburten, Komplikationen bei der letzten SS und Geburt/Frühgeburt mit Notkaiserschnitt in der 34. SSW,
bekommt man das Gehalt der letzten 3 Monaten weiter gezahlt. Wie aber, wenn man zuvor Krankengeld bezogen hat????

Vielleicht kann mir jemand von euch helfen.

Ich danke euch jedenfalls sehr!!!

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1. ich würde bis nach dem FA-Termin warten.

2. im Berufsverbot bekommt man sein normales Gehalt vom Arbeitgeber, bist du im Berufsverbot & weiterhin krank geschrieben, dann gibt es glaube weiterhin Krankengeld. Ich denke aber, dass wenn du im Berufsverbot bist, keinen Krankenschein mehr benötigst, weil du dann ja sowieso nicht arbeiten darfst.
Im Mutterschutz bekommt man dann glaube ich Geld von der Krankenkasse.
& wenn du nicht zum MRT kannst, dann würde ich das gleich nach dem FA-Termin abklären.

3. sobald deine Krankmeldung zu Ende ist, müsstest du wieder Geld vom Arbeitsgeber bekommen.

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Ich danke dir. Meine jetzige Krankmeldung läuft bis zum 5.2.24.

Am Donnerstag (1.2.24) ist ja der FA-Termin. Wie gesagt bin dann so ca 7-möglicherweise 8. SSW. Also auch noch relativ früh.

Soll ich die Krankmeldung dann einfach auslaufen lassen und schon beim AG Bescheid sagen? Habe schiss es nochmal den 4 Wochen zu verlieren.

Dann würden die mir definitiv kündigen, aus Angst, ich könne erneut schnell ss werden.

Erst seit November krankgeschrieben, dann Anfang Februar die SS bekanntgeben…

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Also bei mir war das heute so, dass ich bei FA war & meine Krankmeldung bist morgen geht, er hat mir dann ab übermorgen das Beschäftigungsverbot gegeben, also habe ich meine Krankmeldung quasi auslaufen lassen.

Am besten du besprichst das auch mit deinem Frauenarzt, vielleicht hat er einen guten Rat für dich ..

Wenn du dir unsicher bis was den Arbeitgeber angeht, dann kannst du auch bis zur 12 ssw warten, aber wenn du dir vorher das Berufsverbot holst, weiß dein AG sowieso, dass du schwanger bist. Sobald er weiß, dass du schwanger bist, hast du Kündigungsschutz.

Was natürlich das beste ist, kann ich dir jetzt auch nicht sagen, wenn du schon sagst, dass der AG dich sofort kündigen würde, wenn es Komplikationen geben sollte ..

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Wenn du es nicht so früh verkünden willst dann bleibt dir nur

1. Bis zur 12. SSW krankschreiben lassen und dann BV

Oder 2. Ab dem 5.2. (Also wenn deine AU ausläuft) bis zur 12 Ssw arbeiten gehen und dann erst BV

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Ein BV gibt es ja nur, wenn du grundsätzlich Arbeitsfähig bist. Wenn du also zum Ende der jetzigen Krankmeldung nicht Arbeitsfähig bist, dann musst du dich weiter krankschreiben lassen. Ich würde es also erst sagen, wenn ich sicher keine Krankmeldung mehr brauche und grundsätzlich arbeiten könnte.

Wie das mit dem Gehalt im BV aussieht, wenn man vorher im Krankengeld war, weiß ich nicht. Für das Elterngeld wird das Krankengeld allerdings mitgezählt, weil das ja keine schwangerschaftbedingte Krankheit war/ist und somit nicht ausgeklammert werden kann.

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Grundsätzlich Arbeitsfähig - Das ist die Frage!

Von meiner Seite aus schon, die Schmerzen sind durchs Ruhigstellen des Handgelenks mitlerweile weg. Der Arzt wollte aber das MRT abwarten, da ja die Knochen verschoben sind, um nach der Ursache (Bändchen gerissen oder angerissen?) zu gucken.

Da ich aber so keine Schmerzen mehr habe, wäre es meines Erachtens nach dumm, sich für eine OP unters Messer legen zu lassen.

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Aber wärst du mit der Hand jetzt arbeitsfähig oder nicht? Wenn du jetzt nicht schwanger wärst wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass du problemlos arbeiten kannst ohne in zwei Tagen wieder eine Krankschreibung zu haben?

Grundsätzlich ist es ja erst einmal klar, dass die Schmerzen nicht vorhanden sind, wenn etwas ruhig gestellt ist. Aber die Schmerzen und die Einschränkung müssen ja auch unter Belastung weg sein.

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1.: Zu einem Zeitpunkt Deiner Wahl. Wenn Du es jetzt schon sagst, wirst Du evtl gar nicht erst zurück erwartet, dann wird gleich langfristig ohne Doch geplant.

2.: Was willst Du mit welchem Arzt klären? Zunächst solltest Du dringend klären, ob Du den MRT Termin wahrnehmen kannst. Und falls nicht, solltest Du mit dem behandelnden Arzt abklären, inwiefern er Deine Hand für stabil genug hält, Dich nicht mehr AU zu schreiben.
Mit dem Gyn musst Du erstmal nix klären, da ein BV ja vorrangig aufgrund Deiner Tätigkeit vom Arbeitgeber kommen sollte/ könnte.

3.: Im BV bekommst Du Dein reguläres Gehalt weiter gezahlt. Da interessiert das Krankengeld nicht. Das wird erst wieder fürs Elterngeld relevant.

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1. ein Berufsverbot wirst du nicht bekommen, da eine Schwangerschaft kein Verbrechen ist.

2. ein Beschäftigungsverbot wirst du auch nicht bekommen, da du AU bist.

3. es ist egal, wann du die Schwangerschaft bekannt gibst.

4. gesundschreiben gibt es nicht.