Guten Tag,
leider weiß ich nicht in welchem Forum mein Beitrag richtig wäre, daher bitte gern verschieben, wenn ich hier falsch bin.
Ich habe nur eine Frage, ich habe seid Jahren keinen Kontakt zu meinem leiblichen Vater, ich möchte diesen auch nicht, er hat sein Leben und wir unseres. Nun möchte ich gern das dies so bleibt und nicht wenn er irgendwann alt und pflegebedürftig ist, das wir als Kinder dann finanziell oder wie auch immer für ihn sorgen müssen oder gar seine Beerdigung oder ähnliches bezahlen müssen.
Hat man die Möglichkeit sich selbst aus der Erbfolge nehmen zu lassen? Ich hoffe ihr wisst was ich meine, er selbst ist nicht neu verheiratet.
Viele Grüße
Enterben
Nein, dafür gibt es leider keine Möglichkeit. Ich habe da auch lange gesucht, gibt nichts.
Dafür muss das eigene Einkommen bei der Finanzierung von Pflege mWn inzwischen wesentlich höher liegen und das Einkommen eventueller Partner darf, soweit ich weiß, ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Mein damaliger Partner war in einer ähnlichen Situation. Es ging um Schulden. Der eine Elternteil hatte sehr hohe Schulden und mein damaliger Partner hätte sie (im Flle eines Todes) bezahlen müssen. Ich habe mich sehr viel informiert un man KANN sich enterben, nur wie ich es verstanden habe, erst wenn die Person tot ist und auch so schnell wie möglich.
Ich weiß nicht ob man es auch jetzt machen kann, aber sich enterben geht👍
Man kann das Erbe ausschlagen.
Man verliert aber damit nicht die Pflicht, für die Pflege etc zu zahlen, wenn man das passende Einkommen hat.
Naja enterben tust du dich dann nicht. Wenn ein Angehöriger stirbt nimmst du das Erbe an oder du schlägst es aus.
Wir haben bisher vieles ausgeschlafen, denn wenn man das finanzielle nicht kennt erfährt man es erst wenn das Erbe angenommen wird ob was da ist oder ob du Schulden geerbt hast.
Begräbnis kosten müssen aber auch die Kinder zahlen selbst wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Soweit ich weiß, außer derjenige der stirbt hat für sein Begräbnis selbst vorgesorgt.
Ein Großteil wird da nicht drüber kommen, diese Regelung gibt es noch nicht so lange, mW.
Hey,
Ich verstehe was du meinst, du hast wenn ich mich nicht irre immer die Möglichkeit ein Erbe abzulehnen also damit hat das nix zu tun.
Bzgl. Kosten für Pflege bzw. Elternunterhalt habe ich einen Artikel gefunden https://www.finanztip.de/elternunterhalt da müsstest du mal schauen ob da was zutrifft.
Viel Erfolg
LG fusselFlosse
Ich kann dir keine genaue Antwort geben, nur das es schwierig werden könnte. Meine Geschwister und ich sind alle Pflegekinder und soweit der jetzige Stand ist bin ich die einzige die nicht für unsere Mutter später sorgen muss (finanziell, Altenheim, Pflege, Beerdigung..?) da sie (zum damaligen Zeitpunkt) nie im Kontakt zu mir stand. Meine Schwestern hatten jedoch länger Kontakt, als ganz kleine Kinder dort noch gewohnt und rechtlich gesehen bin nur ICH befreit von jeglicher Verantwortung..ziemlich schlimme Sache. Gekümmert hat sie sich ja nie.
Kann mir vorstellen das es da bei euch nochmal komplexer ist. Auf jeden Fall rechtliche Beratung einholen!
Nach Eintritt des Erbfalls, also nach dem Tod des Erblassers kannst du das Erbe selbstverständlich ablehnen. Das wird man natürlich tun, wenn nur Schulden zu übernehmen wären.
Vor dem Erbfall kannst du selbstverständlich auch auf ein eventuelles Erbe schriftlich vor einem Notar verzichten. Dies kann dann auch beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. Allerdings bedeutet ein Erbverzicht nicht, dass damit alle Verpflichtungen gegenüber deinem Vater erlöschen, falls du das angenommen hast. Jedoch sind die Freigrenzen ab denen du finanziell herangezogen werden könntest, mittlerweile sehr hoch.
Man müsste auch den anderen Fall betrachten, falls der Vater den/die TE überlebt. Ohne Nachkommen würde der Vater dann ganz oder zumindest zur Hälfte erben. Meines Wissens gibt's für Eltern in Deutschland keinen Pflichtteil mehr, in der Schweiz wird er demnächst abgeschafft, sofern dies nicht schon der Fall ist. Damit der Vater nichts kriegt, müsste man ein entsprechendes Testament aufsetzen.
Das Erbe kannst du ausschlagen wenn er gestorben ist, dann bist du auch bei der Beerdigung raus. Achtung, da gibt es Fristen. Ich weiß, das es die Aussage gibt, das die Frist ab Kenntnis vom Tod läuft....mach dich da mal bitte selber schlau, was dahinter steckt.
Finanziell aufkommen mußt du nur, wenn du über der Grenze von 100000€/Jahr brutto verdienst...beachte: nur dein Einkommen zählt, nicht das Familieneinkommen. Kommst du da drüber, dann mußt du auch zahlen....befreit davon wärst du nur, wenn Dinge wie Kindesmißhandlung/-mißbrauch oder ähnliches vorgefallen und aktenkundig sind. Wo du nicht drumherum kommen wirst, auf das Schreiben vom Amt zu reagieren (falls jemals eins kommt)....also quasi dein Einkommen offenlegen.
Beide Themen haben nichts miteinander zu tun.
Worauf ich dich aber hinweisen möchte, das ist die gesetzliche Erbfolge...die natürlich auch rückwärts funktioniert. Soll heißen, spiel das Szenario durch, wenn du vor ihm sterben solltest....er kann dann seinen Pflichtteil einfordern...sofern du KEINE Kinder hast.
"befreit davon wärst du nur, wenn Dinge wie Kindesmißhandlung/-mißbrauch oder ähnliches vorgefallen und aktenkundig sind. "
Das zählt mWn leider auch nicht mehr. Ich hatte mich ja lang und breit erkundigt, auch erst vor kurzem, weil das bei uns sicher relevant wird.
Selbst ein nicht vorhandener Kontakt muss nicht unbedingt bedeuten, dass man "von der Leine ist".
"Stattdessen" wurde halt die Höhe des Einkommens nach oben gesetzt...
Ein nicht vorhandener Kontakt war noch nie ein "Befreiungsgrund".
Der Rest wäre mir aber neu. Hast du das mit einem entsprechenden Fachanwalt besprochen oder woher hast du diese Information?
Ich finde eigentlich den Nachweis/Beweis erbringen so schwierig. Die meisten Fälle bleiben doch im Dunkeln und wurden nie verfolgt. Und dann war ja körperliche Züchtigung früher auch erlaubt. Früher war immer das Kind falsch, nie die Eltern.
Aber die 100000 er Grenze ist mir jetzt auch schon einige Jahre bekannt, da habe ich auch noch keine höheren Zahlen gefunden.
Lass dich rechtssicher bei einem Fachanwalt beraten.